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Mietvertragserrichtungskosten / FA-Vergebührung

Verfasst: 13.03.2010, 20:16
von Anja1
Hallo!

Ich brauche dringend einen Rat. Mein Freund und ich sind im Herbst ausgezogen (nach Ablauf des Vertrages). Vor einer Woche bekamen wir einen Brief des Vermieters mit Aufforderung die Kosten für die Mietvertragserrichtungskosten und FA-Vergebührung zu zahlen.

Kann mir bitte jemand helfen? Müssen wir das jetzt wirklich zahlen - frage deshalb, weil ich bisher nur gehört habe, dass man die FA-Vergebührung bei Vertragsabschluss zahlt und nicht 3 Jahre später ...

Von den Mietvertragserrichtungskosten habe ich noch nie etwas gehört. Gibt es sowas überhaupt??

Vielen Dank für eure Hilfe schon im Vorraus

Liebe Grüße, Anja

Verfasst: 15.03.2010, 08:44
von Fegl Furioso
ja das klingt wirklich sehr komisch. zum einen zahlt man diese gebühren bei der mietvertragserrichtung, und zum anderen will das magistrat diese gebühr, und nicht der vermieter!

Verfasst: 15.03.2010, 13:43
von MG
Wa s steht in Ihrem Mietvertrag betr. MV-Gebühr und -Kosten?

Und nur am Rande: Die Gebühr bekommt das Finanzamt und nicht der Magistrat....


mfG
RA Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

Verfasst: 15.03.2010, 14:11
von Fegl Furioso
Entschuldigen Sie Herr Kollege, gemeint war natürlich das FA.