Mietvertragsverlaengerung / Eigenbedarf
Verfasst: 09.03.2010, 07:35
Meine Mutter besitzt eine Wohnung, die derzeit noch vermietet ist. Es handelt sich um den ersten Mietvertrag mit dem betr. Mietvertrag, der auf drei Jahre befristet abgeschlossen wurde. Im Sommer laeuft er aus und muss dann, soweit ich weiss, bei Verlaengerung wieder auf drei Jahre abgeschlossen werden.
Ich lebe mit meiner Familie im Ausland und wollte urspruenglich im Herbst nach Oesterreich zurueckommen und dann in die betreffende Wohnung einziehen. Die Rueckkehr wird jetzt aber wohl zwei Jahre spaeter sein. Die Wohnung sollte in dieser Zeit jedoch weiter vermietet werden, aber eben nur auf weitere zwei Jahre, damit wir dann selber einziehen koennen.
Was gibt es hier fuer Moeglichkeiten? Ein Folgevertrag auf zwei Jahre ist ja wohl ungesetzlich. Bei nachgewiesenem Eigenbedarf kann der Vermieter offenbar vor der Zeit kuenden, laut help.gv.at prueft das Gericht aber streng, ob der Eigenbedarf tatsaechlich gegeben ist. (Ich nehme an, das ist nur dann aktuell, wenn die Mieter sich gegen die Kuendigung wehren?)
Wann ist also das Argument des Eigenbedarfs hieb- und stichfest? Macht es Sinn, mit den Mietern schon im Vorfeld ueber die Wahrscheinlichkeit einer vorgezogenen Kuendigung zu reden?
Vielen Dank schon im Voraus fuer jegliche Informationen!
Ich lebe mit meiner Familie im Ausland und wollte urspruenglich im Herbst nach Oesterreich zurueckommen und dann in die betreffende Wohnung einziehen. Die Rueckkehr wird jetzt aber wohl zwei Jahre spaeter sein. Die Wohnung sollte in dieser Zeit jedoch weiter vermietet werden, aber eben nur auf weitere zwei Jahre, damit wir dann selber einziehen koennen.
Was gibt es hier fuer Moeglichkeiten? Ein Folgevertrag auf zwei Jahre ist ja wohl ungesetzlich. Bei nachgewiesenem Eigenbedarf kann der Vermieter offenbar vor der Zeit kuenden, laut help.gv.at prueft das Gericht aber streng, ob der Eigenbedarf tatsaechlich gegeben ist. (Ich nehme an, das ist nur dann aktuell, wenn die Mieter sich gegen die Kuendigung wehren?)
Wann ist also das Argument des Eigenbedarfs hieb- und stichfest? Macht es Sinn, mit den Mietern schon im Vorfeld ueber die Wahrscheinlichkeit einer vorgezogenen Kuendigung zu reden?
Vielen Dank schon im Voraus fuer jegliche Informationen!