Mietvertrag - einige Punkte unklar
Verfasst: 24.02.2010, 19:57
Guten Tag!
Ich bin gerade dabei, in eine Wohnung einzuziehen – und habe, da mir der Mietvertrag in Teilen etwas merkwürdig vorkommt, ein paar Fragen…
Es ist eine WG, und ich und meine Mitbewohnerin sollen im Mietvertrag gleichberechtigt sein, ich also zweiter Hauptmieter werden. Die Kaltmiete inkl. Betriebskosten beträgt für die gesamte Wohnung 600 € / Monat.
Folgende Punkte
3. Mietzins:
3.4.1 Haushaltsversicherung
Der Mieter verpflichtet sich, für den Mietgegenstand eine Haushaltsversicherung mit angemessener Deckungssumme entsprechend dem Inhalt der Wohnung abzuschließen. Diese Polizze ist auf Verlangen dem Vermieter vorzulegen.
Darf der Vermieter das überhaupt verlangen? Bei einem mündlichen Gespräch (an dem meiner Meinung nach schon ein mündlicher Vertrag zu Stande kam) hat er nichts davon gesagt.
6. Erhaltung und Schutz des Mietgegenstandes
6.4 Kostentragung und Stillegemöglichkeit
Insbesonders ist der Mieter verpflichtet, die besonderen technischen Einrichtungen des Bestandobjektes selbst, wie etwa Etagenheizungen und Wasseraufbereiter, auf eigene Kosten durch befugte Professionisten instandhalten zu lassen. Vorhandene Wartungsverträge sind einzuhalten und entsprechend fortzuführen. Sollte eine Erneuerung notwendig sein wird eine Kostentragung 50 % Mieter und 50% Vermieter vereinbart und dem Mieter bei Ende des Mietverhältnisses sein 50 % Anteil unter Berücksichtigung eines jährlichen Wertverlustes von 10 % ersetzt.
Was ist hiervon zu halten? Üblich ist doch wohl, dass etwa Wartungsarbeiten beim Durchlauferhitzer der Vermieter trägt, oder?
10. Verpflichtungen bei Ortsabswesenheit des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich für sich selbst und für seine Rechtsnachfolger, bei länger als 4 Woche andauernder Nichtbenützung der Wohnung dem Vermieter schriftlich davon unter Bekanntgabe der neuen Zustellanschrift Mitteilung zu machen.
Ist wohl eher eine Formsache, aber trotzdem - üblich? Kannte ich bisher nicht.
11.3 Rücksichtnahme auf besondere Verhältnisse
Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass bezüglich des Gebrauches des Mietgegenstandes und des Verhaltens im Hause ein besonderer Maßstab angelegt werden darf, weil zur Zeit des Abschlusses des Mietvertrages von allen Hausbewohnern besonderer Wert auf die Erhaltung eines ungestörten Zusammenlebens in gehobener Atmosphäre gelegt werden durfte.
Auch hiervon lese ich im Vertrag zum ersten Mal. Was bedeutet “besonderer Maßstab“ wohl, müsste das nicht zumindest definiert sein? Hausordnung habe ich keine zugesandt bekommen!
12.1 Vertragserrichtung
Die Kosten der Errichtung dieses Vertrages trägt der Mieter. Weiters fallen zustzäliche kosten für die erneute Änderung des Mietvertrags an welche auch vom Mieter getragen werden.
Um welchen Betrag geht es hier etwa? Bei meinen bisherigen Mietverträgen hatte ich nie noch irgendwelche Kosten zu tragen.
Ich habe mich eigentlich sehr auf diese Wohnung gefreut, bin jetzt aber – auf Grund des Vertrags – ein bisschen skeptisch geworden … wäre nett, wenn ich einen Rat bekommen könnte, wie ich mit diesem Unwohlsein umgehen soll..
Vielen Dank für die Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen
FW
Ich bin gerade dabei, in eine Wohnung einzuziehen – und habe, da mir der Mietvertrag in Teilen etwas merkwürdig vorkommt, ein paar Fragen…
Es ist eine WG, und ich und meine Mitbewohnerin sollen im Mietvertrag gleichberechtigt sein, ich also zweiter Hauptmieter werden. Die Kaltmiete inkl. Betriebskosten beträgt für die gesamte Wohnung 600 € / Monat.
Folgende Punkte
3. Mietzins:
3.4.1 Haushaltsversicherung
Der Mieter verpflichtet sich, für den Mietgegenstand eine Haushaltsversicherung mit angemessener Deckungssumme entsprechend dem Inhalt der Wohnung abzuschließen. Diese Polizze ist auf Verlangen dem Vermieter vorzulegen.
Darf der Vermieter das überhaupt verlangen? Bei einem mündlichen Gespräch (an dem meiner Meinung nach schon ein mündlicher Vertrag zu Stande kam) hat er nichts davon gesagt.
6. Erhaltung und Schutz des Mietgegenstandes
6.4 Kostentragung und Stillegemöglichkeit
Insbesonders ist der Mieter verpflichtet, die besonderen technischen Einrichtungen des Bestandobjektes selbst, wie etwa Etagenheizungen und Wasseraufbereiter, auf eigene Kosten durch befugte Professionisten instandhalten zu lassen. Vorhandene Wartungsverträge sind einzuhalten und entsprechend fortzuführen. Sollte eine Erneuerung notwendig sein wird eine Kostentragung 50 % Mieter und 50% Vermieter vereinbart und dem Mieter bei Ende des Mietverhältnisses sein 50 % Anteil unter Berücksichtigung eines jährlichen Wertverlustes von 10 % ersetzt.
Was ist hiervon zu halten? Üblich ist doch wohl, dass etwa Wartungsarbeiten beim Durchlauferhitzer der Vermieter trägt, oder?
10. Verpflichtungen bei Ortsabswesenheit des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich für sich selbst und für seine Rechtsnachfolger, bei länger als 4 Woche andauernder Nichtbenützung der Wohnung dem Vermieter schriftlich davon unter Bekanntgabe der neuen Zustellanschrift Mitteilung zu machen.
Ist wohl eher eine Formsache, aber trotzdem - üblich? Kannte ich bisher nicht.
11.3 Rücksichtnahme auf besondere Verhältnisse
Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass bezüglich des Gebrauches des Mietgegenstandes und des Verhaltens im Hause ein besonderer Maßstab angelegt werden darf, weil zur Zeit des Abschlusses des Mietvertrages von allen Hausbewohnern besonderer Wert auf die Erhaltung eines ungestörten Zusammenlebens in gehobener Atmosphäre gelegt werden durfte.
Auch hiervon lese ich im Vertrag zum ersten Mal. Was bedeutet “besonderer Maßstab“ wohl, müsste das nicht zumindest definiert sein? Hausordnung habe ich keine zugesandt bekommen!
12.1 Vertragserrichtung
Die Kosten der Errichtung dieses Vertrages trägt der Mieter. Weiters fallen zustzäliche kosten für die erneute Änderung des Mietvertrags an welche auch vom Mieter getragen werden.
Um welchen Betrag geht es hier etwa? Bei meinen bisherigen Mietverträgen hatte ich nie noch irgendwelche Kosten zu tragen.
Ich habe mich eigentlich sehr auf diese Wohnung gefreut, bin jetzt aber – auf Grund des Vertrags – ein bisschen skeptisch geworden … wäre nett, wenn ich einen Rat bekommen könnte, wie ich mit diesem Unwohlsein umgehen soll..
Vielen Dank für die Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen
FW