Hallo an alle Mietrechtskundigen!
Vor kurzem habe ich meinen Mietvertrag (fristgerecht) per 31.01.2010 gekündigt, die Wohnung (2 Wochen davor) erfolgreich und ohne Mängel übergeben und wartete frohen Mutes auf die Kautionsrückzahlung durch den Eigentümer.
Allerdings vergeblich...
Im Mietvertrag selbst ist kein Wort darüber verloren worden, doch auf dem Beleg der mir damals den ordnungsgemäßen Empfang der Kaution von Seitens des Vermieters bestätigte, ist ganz unten der Satz "Rückzahlung innerhalb 14 Tage nach Mietvertragsende".
Den Vermieter habe ich leider niemals zu Gesicht bekommen, er wird durch eine sehr effiziente (weil Mieterresistente) private Hausverwaltung vertreten/abgeschirmt, die meint, sie habe die Verrechnung weitergeleitet und der Rest gehe sie nichts an.
a) Welche Schritte sollte ich als nächstes einleiten?
b) Kann ich den Vermieter mahnen und ihn meine Porto/Zeit/Firmenbuch-Einsichts-Gebühren im selben Zuge rechtlich bindend weiterverrechnen?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Alles Liebe
Flockon, der Gerechtigkeits & Ratsuchende
Kautionsrückzahlung nach Mietvertragsende
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