Hallo, folgende Problemstellung beschäftigt mich:
Ich bin seit beinahe 15 Jahren Mieter einer Altbau-Hauptmietwohnung, die seinerzeit als Kat. D - Wohnung vermietet wurde und von mir auf eigene Kosten im Lauf der Jahre (jeweils mit Zustimmung des Hauseigentümers) adaptiert wurde, Bad- und Heizungseinbau - entsprechend günstig ist aber die Miete.
Nun wurde mir angeboten, die Nachbarwohnung dazuzunehmen. Diese ist in abgewohnten Zustand und würde vom Hauseigentümer generalsaniert (auf Kat. A). Für diese würde dann zwar eine höhere Miete verrechnet, aber für mich akzeptabel.
Nun habe ich erfahren, dass die Wohnungen auch "baurechtlich" zusammengelegt werden sollen und ein gemeinsamer neuer Mietvertrag errichtet werden soll. Mündlich wurde mir bestätigt, dass der Mietanteil meiner alten Wohnung unverändert bleibt.
Aber ich habe diesbezüglich Bedenken - wie ist zu verfahren, wenn zwei Wohnungen unterschiedlicher Kategorie zusammengelegt werden? Wie kann mich dagegen absichern, dass dann beide Wohnungen Kat. A werden und ich (anteilig für meine alte Wohnung)mehr Miete zahle?
Das Haus, bzw. die betroffenen Wohnungen sollten in den Vollanwendungsbereich des MRG fallen, hat der kürzlich erfolgte Dachgeschossausbau darauf eigentlich einen Einfluss (weil im Zuge dessen natürlich baurechtlich das gesamte Haus betrachtet wurde)?
Wohnungszusammenlegung - 2 Kategorien
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