Klausel des Mietvertrags nichtig?
Verfasst: 12.02.2010, 13:33
hallo
also ich habe mir eine wohnung angeschaut, bei der ich 2 schlüssel bekomme und die hausverwaltung einen generalschlüssel besitzt, was ich nicht richtig finde.
dem mieter müssen schließlich alle schlüssel übergeben werden, ergo dürfte auch kein generalschlüssel existieren.
nun war es so das im mitvertrag diese klausel war, in der stand, das der mieter den zylinder des schlosses nicht austauschen darf.
wenn man diesen vertrag jetzt unterschreiben würde, würde diese klausel dann gültig sein ...oder würde sie nichtig sein?
also ich habe mir eine wohnung angeschaut, bei der ich 2 schlüssel bekomme und die hausverwaltung einen generalschlüssel besitzt, was ich nicht richtig finde.
dem mieter müssen schließlich alle schlüssel übergeben werden, ergo dürfte auch kein generalschlüssel existieren.
nun war es so das im mitvertrag diese klausel war, in der stand, das der mieter den zylinder des schlosses nicht austauschen darf.
wenn man diesen vertrag jetzt unterschreiben würde, würde diese klausel dann gültig sein ...oder würde sie nichtig sein?