Klausel des Mietvertrags nichtig?

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Schemo
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Klausel des Mietvertrags nichtig?

Beitrag von Schemo » 12.02.2010, 13:33

hallo

also ich habe mir eine wohnung angeschaut, bei der ich 2 schlüssel bekomme und die hausverwaltung einen generalschlüssel besitzt, was ich nicht richtig finde.

dem mieter müssen schließlich alle schlüssel übergeben werden, ergo dürfte auch kein generalschlüssel existieren.

nun war es so das im mitvertrag diese klausel war, in der stand, das der mieter den zylinder des schlosses nicht austauschen darf.

wenn man diesen vertrag jetzt unterschreiben würde, würde diese klausel dann gültig sein ...oder würde sie nichtig sein?



Peter Nemeth1
Beiträge: 1
Registriert: 07.02.2010, 16:24

nun...

Beitrag von Peter Nemeth1 » 13.02.2010, 11:12

ich denke, das diese vereinbarung grundsätzlich gültig wäre....

NUR:

3 wege:

den eigentümer oder die verwaltung nachweislich informieren,
das sie für alle verschwundenen gegenstände aus ihrer wohnung
die haftung zu übernehmen haben.

2 tes zusatzschloss montieren.
(vorher nachfragen, ...sie montieren aus sicherheitsgründen,
oder die übernehmen die haftung im falle des einbruches,

sie versichern sich ausreichend, d.h. das das einzige argument,
zutritt im falle eines gebrechens, ebenso wie ein kartenhaus zusammenbricht.

lg
der hausverwalter peter nemeth

Fegl Furioso
Beiträge: 13
Registriert: 11.03.2010, 21:33

Beitrag von Fegl Furioso » 11.03.2010, 22:02

Hallo, ich denke nicht, dass diese Klausel nichtig ist, weil es meines Wissens usus ist, dass der Vermieter einen Generalschlüssel hat. Ist ja an sich auch kein Problem.
Nur: der Vermieter hat dem Mieter früh genug bekanntzugeben, wann er "vorbeischauen" will.
Er darf also nicht unangemeldet in deine Wohnung!

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