Kündigung einer Mietwohnung einer Baugenossenschaft

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miniwaxbuster
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Registriert: 26.01.2010, 19:07

Kündigung einer Mietwohnung einer Baugenossenschaft

Beitrag von miniwaxbuster » 26.01.2010, 19:59

Hallo zusammen !!!
Ich stehe mit meiner Freundin vor einem kleinen Problem. Vielleicht könnt Ihr mir helfen.
Meine Freundin wohnt sein 1995 in einer Genossenschaftswohnung. Sie ist Erstmieterin. Da uns die Wohnung zu klein wird, haben wir ab April eine neue Wohnung.
Nun stehen wir vor dem großen Problem was müssen wir machen und wie welche Kündigungsfrist gilt.

Ich will mal langsam anfangen:

1. Im Mietvertrag ist eine Kündigungsfrist von 1 Monat festgelegt, aber andere in der Wohnsiedlung hatten eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Ich gehe mal davon aus, dass wir uns an die im Mietvertrag festgelegte First halten.

2. Im Mietvertrag steht, dass die Wohnung besenrein hinterlassen werden muss. Was heisst nun besenrein. Zählt zu besenrein weiss gestrichene Wände, außer die normale Abnutzung der Farbe an den markanten Stellen, wie z.B. Lichtschalter, Ecken etc.

3. Muss eine Einbauküche entfernt werden, wenn man nichts dafür haben will? Die Küche ist 15 Jahre alt.

4. Muss ein Fliesenspiegel in Küche / WC / Vorraumboden entfernt werden, wenn er fachmännisch (vom Vater) verlegt wurde?

5. Eine Wand im WZ ist mir einem Strukturputz versehen und aprikot gestrichen. Das Schalfzimmer ist mit einer hellen Farbe (helles gelb) gestrichen. Was passiert mit den Wänden?

Ich würde mich freuen, wenn ich den einen oder anderen Tip, vielleicht auch den einen oder anderen Paragraphen für oder gegen uns bekomme.

Vielen Dank.



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