Wohnungseingangstüren nach Einbruch
Verfasst: 29.12.2009, 17:03
Hallo
Eine Frage in einer Liegenschaft in der es 4 Büros und 2 Wohnungen gibt, wird eingebrochen. Alle Wohnungseingangstüren werden aufgebrochen. Teilweise sind die Türen nur leicht beschädigt, teilweise müssen die Türen komplett ausgetauscht werden.
Wer ist dafür zuständig, also wer muß zahlen? Der Hauseigentümer oder die Mieter?
Schon mal Danke
Edith
Eine Frage in einer Liegenschaft in der es 4 Büros und 2 Wohnungen gibt, wird eingebrochen. Alle Wohnungseingangstüren werden aufgebrochen. Teilweise sind die Türen nur leicht beschädigt, teilweise müssen die Türen komplett ausgetauscht werden.
Wer ist dafür zuständig, also wer muß zahlen? Der Hauseigentümer oder die Mieter?
Schon mal Danke
Edith