Hallo
Eine Frage in einer Liegenschaft in der es 4 Büros und 2 Wohnungen gibt, wird eingebrochen. Alle Wohnungseingangstüren werden aufgebrochen. Teilweise sind die Türen nur leicht beschädigt, teilweise müssen die Türen komplett ausgetauscht werden.
Wer ist dafür zuständig, also wer muß zahlen? Der Hauseigentümer oder die Mieter?
Schon mal Danke
Edith
Wohnungseingangstüren nach Einbruch
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- Registriert: 29.12.2009, 10:26
Das kann so pauschal nicht beantwortet werden.
Voll-oder Teilanwendungsbereich des MRG? Konsumentenschutz greift oder nicht? Was steht im Vertrag? Usw usw
mfG
RA Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
Voll-oder Teilanwendungsbereich des MRG? Konsumentenschutz greift oder nicht? Was steht im Vertrag? Usw usw
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