Wohnungseingangstüren nach Einbruch

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littlepanda
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Wohnungseingangstüren nach Einbruch

Beitrag von littlepanda » 29.12.2009, 17:03

Hallo

Eine Frage in einer Liegenschaft in der es 4 Büros und 2 Wohnungen gibt, wird eingebrochen. Alle Wohnungseingangstüren werden aufgebrochen. Teilweise sind die Türen nur leicht beschädigt, teilweise müssen die Türen komplett ausgetauscht werden.

Wer ist dafür zuständig, also wer muß zahlen? Der Hauseigentümer oder die Mieter?

Schon mal Danke
Edith



MG
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Beitrag von MG » 30.12.2009, 17:52

Das kann so pauschal nicht beantwortet werden.

Voll-oder Teilanwendungsbereich des MRG? Konsumentenschutz greift oder nicht? Was steht im Vertrag? Usw usw

mfG
RA Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

littlepanda
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Beitrag von littlepanda » 05.01.2010, 04:51

Guten Morgen


Die Liegenschaft unterliegt voll dem MRG.
Wie es mit dem Konsumentenschutz aussieht, weiß ich nicht. Können sich Geschäftsleute darauf berufen?

Verträge sind teilweise nicht vorhanden, weil vor vielen Jahren über Handschlag zwischen guten Bekannten abgeschlossen.

Gruß
Edith

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