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letzte Thermenwartung vor Auszug?

Verfasst: 12.11.2009, 17:00
von Alice Chromy
Sehr geehrte Damen und Herren!

Wie lange darf die letzte Thermenwartung vor Wohnungkündigung bzw. Auszug zurück liegen? Gibt es hier eine gesetzliche Frist? Die Hausverwaltung spricht von einem halben Jahr, ist das richtig?

mfg

Verfasst: 30.11.2009, 16:53
von Hausherr2
Hallo A! Die Therme sollte jedes Jahr nach der Heizperiode gewartet werden.( Wartungsvertrag) Ist dies für das laufende Jahr noch nicht erfolgt, kann die Hausverwaltung dies einmahnen. Monate spielen dabei keine Rolle. mfg Hausherr