Räumung Wohnung und Nebengebäude
Verfasst: 03.08.2009, 14:06
Hallo miteinander,
ich wollte mich mal unverbindlich erkundigen, wie die rechtliche Situation ist, wenn der Vermieter zugesagt hat, die gemieteten Räumlichkeiten leer zu übergeben und jetzt nichts tut.
Hintergrund: wir (2 Familien) haben ein Haus samt Nebengebäuden gemietet. Gewisses Möbiliar wurde mitvermietet und bleibt daher auch im Haus (wurde im Mietvertrag auch eigens angeführt). Leider befindet sich jedoch in den Nebengebäuden auch noch ziemlich viel, teilweise Gerümpel und Sperrmüll, teilweise eingelagerte Möbel und Elektrogeräte.
Der Vermieter meint zwar immer wieder, dass er eh alles ausräumt, bislang ist aber nichts geschehen. Das Mietverhältnis hat bereits begonnen, wir wollen einziehen, haben aber keinen Platz für unsere eigenen Sachen.
Wir haben den Vermieter schon mehrmals höflich gebeten, die Sachen zu entsorgen, wir haben schon unsere Hilfe angeboten, Kostenvoranschläge für Bauschuttcontainer angefordert etc.
Was können wir noch tun?
Dürfen wir die Sachen auf eigene Faust entsorgen und dem Vermieter dann die Rechnung präsentieren? Oder könnte es da rechtliche Folgen geben (z.B. Anzeige wegen Diebstahls, weil die Sachen ja ihm gehören)?
Falls wir das dürfen, wie ist die korrekte Vorgehensweise? Müssen wir das irgendwie schriftlich vorankündigen?
Können wir den Mietzins so lange einbehalten, bis die Zusagen erfüllt wurden? Immerhin können wir ja die gemieteten Räumlichkeiten zumindest teilweise nicht nützen.
Kann uns der Vermieter den Mietvertrag einfach kündigen, wenn wir irgendwas unternehmen? Es handelt sich um eine Privatperson, die ein Einfamilienhaus vermietet hat (unterliegt ja nicht dem MRG, soviel ich weiß).
Danke im Voraus,
LG
Fam. Eyrich
ich wollte mich mal unverbindlich erkundigen, wie die rechtliche Situation ist, wenn der Vermieter zugesagt hat, die gemieteten Räumlichkeiten leer zu übergeben und jetzt nichts tut.
Hintergrund: wir (2 Familien) haben ein Haus samt Nebengebäuden gemietet. Gewisses Möbiliar wurde mitvermietet und bleibt daher auch im Haus (wurde im Mietvertrag auch eigens angeführt). Leider befindet sich jedoch in den Nebengebäuden auch noch ziemlich viel, teilweise Gerümpel und Sperrmüll, teilweise eingelagerte Möbel und Elektrogeräte.
Der Vermieter meint zwar immer wieder, dass er eh alles ausräumt, bislang ist aber nichts geschehen. Das Mietverhältnis hat bereits begonnen, wir wollen einziehen, haben aber keinen Platz für unsere eigenen Sachen.
Wir haben den Vermieter schon mehrmals höflich gebeten, die Sachen zu entsorgen, wir haben schon unsere Hilfe angeboten, Kostenvoranschläge für Bauschuttcontainer angefordert etc.
Was können wir noch tun?
Dürfen wir die Sachen auf eigene Faust entsorgen und dem Vermieter dann die Rechnung präsentieren? Oder könnte es da rechtliche Folgen geben (z.B. Anzeige wegen Diebstahls, weil die Sachen ja ihm gehören)?
Falls wir das dürfen, wie ist die korrekte Vorgehensweise? Müssen wir das irgendwie schriftlich vorankündigen?
Können wir den Mietzins so lange einbehalten, bis die Zusagen erfüllt wurden? Immerhin können wir ja die gemieteten Räumlichkeiten zumindest teilweise nicht nützen.
Kann uns der Vermieter den Mietvertrag einfach kündigen, wenn wir irgendwas unternehmen? Es handelt sich um eine Privatperson, die ein Einfamilienhaus vermietet hat (unterliegt ja nicht dem MRG, soviel ich weiß).
Danke im Voraus,
LG
Fam. Eyrich