Unausreichende Trittschalldämmung in der Wohnung über mir
Verfasst: 28.06.2009, 13:18
Hallo,
ich Wohne in einer Wohnung von einer Wohnbaugesellschaft und habe Probleme bezüglich Trittschalllärm von der Wohnung ober mir.
Die Vormieter waren in dieser Wohnung sehr lange eingemietet, haben aber anscheinend ohne eine Trittschalldämmung zu verbauen einen
Boden verlegt. Es war ein altes Ehepaar die nur sehr leise durch die Wohnung schlichen und zudem noch eine andere Wohnung hatten, in der sie sich meistens (fast immer) aufhielten. Somit hatte man auch kein Problem mit der Lärmbelästigung.
Als die Vormieter die Wohnung aufgegeben haben, ist ein jüngeres Ehepaar als Nachmieter eingezogen, der Boden wurde natürlich so belassen wie er ist.
Diese sind sehr aktiv in der Wohnung und der Trittschall ist dadurch unerträglich.
Ich glaube der alte Parketboden ist direkt auf den Estrich verlegt, auf jeden Fall hört man es wenn ober mir ein Bleistift auf den Boden fällt.
Normalerweise muss ich Werktags später aufstehen, so um 8 herum, um 7 stehen die über mir auf und ich bin jeden Tag munter.
Ich habe auch schon mit der Wohnbaugesellschaft gesprochen, die meinen natürlich dass das nicht ihre Angelegenheit sei und sie nicht für den Einbau einer Trittschalldämmung zuständig sind...
Ich bitte sehr um eure Ratschläge, wie ist die rechtliche Lage in so einer Situation.
Ich finde schon dass der Vermieter für den Einbau einer Trittschalldämmung zuständig ist oder liege ich da falsch?
Wäre sehr nett wenn ihr mir helfen könnt, was ich in so einer Situation mache, es ist schon eine sehr starke psychische Belastung für mich wenn man jeden Schritt und Tritt aus der Wohnung über mir hört.
ich Wohne in einer Wohnung von einer Wohnbaugesellschaft und habe Probleme bezüglich Trittschalllärm von der Wohnung ober mir.
Die Vormieter waren in dieser Wohnung sehr lange eingemietet, haben aber anscheinend ohne eine Trittschalldämmung zu verbauen einen
Boden verlegt. Es war ein altes Ehepaar die nur sehr leise durch die Wohnung schlichen und zudem noch eine andere Wohnung hatten, in der sie sich meistens (fast immer) aufhielten. Somit hatte man auch kein Problem mit der Lärmbelästigung.
Als die Vormieter die Wohnung aufgegeben haben, ist ein jüngeres Ehepaar als Nachmieter eingezogen, der Boden wurde natürlich so belassen wie er ist.
Diese sind sehr aktiv in der Wohnung und der Trittschall ist dadurch unerträglich.
Ich glaube der alte Parketboden ist direkt auf den Estrich verlegt, auf jeden Fall hört man es wenn ober mir ein Bleistift auf den Boden fällt.
Normalerweise muss ich Werktags später aufstehen, so um 8 herum, um 7 stehen die über mir auf und ich bin jeden Tag munter.
Ich habe auch schon mit der Wohnbaugesellschaft gesprochen, die meinen natürlich dass das nicht ihre Angelegenheit sei und sie nicht für den Einbau einer Trittschalldämmung zuständig sind...
Ich bitte sehr um eure Ratschläge, wie ist die rechtliche Lage in so einer Situation.
Ich finde schon dass der Vermieter für den Einbau einer Trittschalldämmung zuständig ist oder liege ich da falsch?
Wäre sehr nett wenn ihr mir helfen könnt, was ich in so einer Situation mache, es ist schon eine sehr starke psychische Belastung für mich wenn man jeden Schritt und Tritt aus der Wohnung über mir hört.