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Wer haftet nach Einbruch??

Verfasst: 25.05.2009, 23:28
von szenario
Hallo,

in meiner Physiotherapiepraxis wurde am Samstag eingebrochen.
Es wurde nichts gestohlen und auch in der Praxis nichts zerstört. Es sind lediglich Einbruchsspuren an der der Eingangstür zu finden, die aber repariert werden müssen.

Nun mein Frage:

Wer haftet dafür? Meine Versicherung oder muss dies über die Vermieterin / Hausveraltung abgewickelt werden??

danke für eure antwort!!

lg

Verfasst: 28.05.2009, 14:03
von MG
Ihre Versicherung.

MfG

RA Michael Gruner