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Mietwohnung, Katzen - Balkonsicherung

Verfasst: 21.05.2009, 18:32
von jimbo27
Wir bewohnen eine Mietwohnung und haben 2 Katzen. Zu deren Schutz haben wir unseren Balkon (5. Stock) mit einem Netz, das an dünnen Latten befestigt wurde, umspannt. Wir haben dafür eine schriftliche Einverständniserklärung der Vermieterin.

Eine uns nicht bekannte Wohnungseigentümerin in diesem Haus fühlt sich dadurch gestört und meint, der Anblick des Hauses sei dadurch gestört.

Wir wurden von unserer Vermieterin informiert, dass wir den 900€ teuren "Katzenschutz" abnehmen mögen bzw. 51% der Wohnungseigentümer zu überzeugen, dass das Netz in Ordnung ist.

Welche Schritte sind in diesem Fall notwendig/erlaubt?
Vielen Dank für eine hilfreiche Antwort

Stefan und Susi

Verfasst: 28.05.2009, 15:58
von MG
Sie haben als Mieter die Zustimmung Ihrer Vermieterin. Wenn diese Zustimmung nicht unter Widerrufsvorbehalt erfolgt ist, dann gilt dies auch weiterhin.

Das Anbringen eines deratigen Netzes bedarf aber tatsächlich der Zustimmung ALLER Miteigentümer. So gesehen war die Auskunft über die 51% leider falsch. Außerdem müsste ja Ihre Vermieterin, die ja Miteigentümerin ist, diese Zustimmungen einholen...

Wenn Ihnen an einem guten Verhältnis mit Ihrer Vermieterin nichts gelegen ist, und es keinen Widerrufsvorbehalt gibt, dann könnten Sie deren Wunsch einfach ignorieren und darauf warten, ob/bis diese ihrereseits gerichtlich gezwungen wird, das Netz zu entfernen.

Die Alternative wäre natürlich die Einholung der Zustimmungen aller Mieteigentümer, was aber daran scheitern wird, dass die eine Querulantin wohl nicht mitziehen wird.

Wie wäre es, ein freundliches Gespräch mit derjenigen zu suchen, die das Netzt so stört, vielleicht braucht die ja nur ein wenig Ansprache...?


MfG
RA Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at