MA 50 Erfahrung §27 Verhandlung

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
Antworten
gitti
Beiträge: 5
Registriert: 03.04.2009, 18:58

MA 50 Erfahrung §27 Verhandlung

Beitrag von gitti » 11.05.2009, 18:13

fällt unter die Rubrik " kaum zu glauben"
1. Antrag auf Rückzahlung der verbotenen Ablöse
war 27.05.1998 - Antrag wurde zurückgezogen, Dame hatte die Wohnung illegal untervermietet.
Dass weis ich genau , weil wir mit den jungen Mann gesprochen haben.
( nicht erlaubt lt. HV)
2. Antrag war 3.12.2008
Ein Jahr hat diese Abteilung gebraucht um uns zu finden.

Bei der Schlichtungsstelle selber war ich sehr verwundert, es war offensichtlich das die Antragstellerin nur Unwahrheiten von sich gegeben hat.
Wir konnten alles mit Fotos belegen, sogar mit der Nachmieterin hatte ich gesprochen, die versicherte mir die Küche gibt es immer noch.
Die Antagstellerin sagte die Wohnung war leer.
Und so ging das eine Stunde lang.
Die Antragstellerin hat nie in besagter Wohnung gewohnt
Die Antragstellerin vermietete nach einen Jahr die vollmöblierte Wohnung und kassierte auch Ablöse lt. Nachmieterin. Hat MA 50 nicht interessiert ?
Um die Antragstellerin nie wieder sehen zu müssen hatten wir uns auf einen Vergleich geeinigt.
Der auch sehr zu unseren Ungunsten ausging. MA 50 Mag. ..... schlug vor 1000Euro- Antragstellerin 2000Euro -
Obwohl eindeutig fest stand, das die Antragstellerin gelogen hat. Meiner Meinung UNVERSTÄNDLICH.
Für Lügen auch noch abzukassieren.
Nun zu meiner Frage: Erst nach 10 Jahren oder wie in unseren Fall nach 11 Jahre zu kommen und noch irgendwelche Forderungen zu stellen, die nicht mehr beweisbar sind. Oder haben Sie noch Rechnungen aus den 90 Jahren Jahre ?
Für mich als normale mündige Bürgerin mit Charakter ist das ganze ganz einfach: Ich sehe mir eine Wohnung an, rede über den Preis, nehme die Wohnung oder bedanke mich und gehe.
Aber mir würde im Traum nicht einfallen nach 10Jahren irgendwelche Forderungen zu stellen.
Mit diesen Gesetz werden mündige Bürger - entmündigt- gehe ich eben zu MA 50 die holt mir die "verbotene" Ablöse schön wieder zurück......
Wenn man lügt das sich die Balken biegen ist man bei MA 50 in den besten Händen.
Wenn das kein Armutszeugnis ist dann weis ich es auch nicht?



MG
Beiträge: 1556
Registriert: 11.05.2007, 09:16
Kontaktdaten:

Beitrag von MG » 12.05.2009, 17:47

Im Prinzip bin ich da bei Ihnen, vor allem die mM nach völlig überzogen langen Fristen sind nicht nachvollziehbar und führen dann zu solchen Auswüchsen.

Als Rat kann ich aber hier nur mitgeben: Gerade, wenn es um "Ablösen" oder wie auch immer das bezeichnet wird, geht sollte professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden. Mit einer detaillierten Beschreibung der Möbel etc., vielleicht noch mit Photos, einer Aufstellung über Anschaffungszeitpunkt, - preis, Erhaltungszustand etc. ist man nicht mehr ganz so hilflos..

MfG
RA Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 18 Gäste