Nachmieter für befristete Wohnung gefunden, reicht das?
Verfasst: 22.04.2009, 16:21
Hallo Jusliner,
das mit dem Mietrecht ist ja so ne Sache. Hab mir die Paragraphen bzgl. Befristete Mietverträge durchgelesen und würde gerne bestätigt bzw. dementiert bekommen, ob ich das so richtig verstanden habe!?!?
1.
Wenn man eine Wohnung befristet auf X Jahre mietet, ist man mindestens 15 Monate daran gebunden! (12 Monate Mindestdauer + 3 Monate Kündigungsfrist)
2.
Punkt 1 ist nicht einzuhalten, wenn der Mieter einen Nachmieter (mit "fließendem Übergang) findet, welcher dem Vermieter "zum Gesicht steht".
3.
Wenn Aussage 2 stimmt und eintritt ist auch die Einhaltung der Kündigungsfrist nicht mehr nötig. (Da fließender Übergang)
Stimmt? Stimmt nicht?
Kann dazu bitte jemand kompetent Stellung nehmen?
Wär mir eine Riesenhilfe!
aktueller Fall:
bis jetzt:
* mit 1.2.2009 aktuelle Wohnung bezogen (befristete Miete 3 Jahre)
* neue Wohnung wäre ab 1.6.2009 zu beziehen
* Nachmieter bereits gefunden
nächste Schritte:
* mit Nachmieter Schriftstück aufsetzen und unterschreiben
* aktuellen Vermieter über Auszug und Nachmieter informieren
* mit zukünftigem Vermieter Mietvertrag unterschreiben
Sollte ich da an der Reihenfolge der nächsten Schritte noch was ändern?
Mietvertrag der neuen Wohnung wird am Montag erledigt.
Vielen Dank im Voraus fürs Antworten
und einen schönen Abend noch!
vg, hoerich
das mit dem Mietrecht ist ja so ne Sache. Hab mir die Paragraphen bzgl. Befristete Mietverträge durchgelesen und würde gerne bestätigt bzw. dementiert bekommen, ob ich das so richtig verstanden habe!?!?
1.
Wenn man eine Wohnung befristet auf X Jahre mietet, ist man mindestens 15 Monate daran gebunden! (12 Monate Mindestdauer + 3 Monate Kündigungsfrist)
2.
Punkt 1 ist nicht einzuhalten, wenn der Mieter einen Nachmieter (mit "fließendem Übergang) findet, welcher dem Vermieter "zum Gesicht steht".
3.
Wenn Aussage 2 stimmt und eintritt ist auch die Einhaltung der Kündigungsfrist nicht mehr nötig. (Da fließender Übergang)
Stimmt? Stimmt nicht?
Kann dazu bitte jemand kompetent Stellung nehmen?
Wär mir eine Riesenhilfe!
aktueller Fall:
bis jetzt:
* mit 1.2.2009 aktuelle Wohnung bezogen (befristete Miete 3 Jahre)
* neue Wohnung wäre ab 1.6.2009 zu beziehen
* Nachmieter bereits gefunden
nächste Schritte:
* mit Nachmieter Schriftstück aufsetzen und unterschreiben
* aktuellen Vermieter über Auszug und Nachmieter informieren
* mit zukünftigem Vermieter Mietvertrag unterschreiben
Sollte ich da an der Reihenfolge der nächsten Schritte noch was ändern?
Mietvertrag der neuen Wohnung wird am Montag erledigt.
Vielen Dank im Voraus fürs Antworten
und einen schönen Abend noch!
vg, hoerich