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Kaution bei Mietrückstand

Verfasst: 16.04.2009, 11:49
von Christoph Klaming2
Sehr geehrte Damen und Herren, liebes Forum!

Meine Familie und ich haben für Mitte bis Ende 2010 eine Genossenschaftswohnung zugesprochen bekommen und werden daher unsere derzeitige Wohnung nächstes Jahr kündigen (genaues Monat steht noch nicht fest).

Da es in unserem Hause bekannt ist, dass der Vermieter (Firma) den Mietern immer Probleme bezüglich der Kaution macht (Abnützung Böden, Wände, etc.), möchte ich wissen ob es möglich ist, einfach die letzten 3 Monate (= Kündigungsfrist) KEINE Miete mehr zu bezahlen, somit diese von der Kaution genommen werden kann?
Würde ich das machen, müsste ich mit irgendwelchen Konsequenzen rechnen? Eigentlich ist zu dem Zeitpunkt das Mietverhältnis bereits gekündigt, also was sollte mir gross passieren?

Ich wäre für eine Antwort sehr dankbar.

MfG

Verfasst: 16.04.2009, 12:05
von MG
Naja, der Vermieter könnte die rückständigen Mieten einklagen. Das könnte er ja gleich nachdem die erste Miete ausgeblieben ist. Er müsste ja nicht einmal mahnen vorher.

MfG
RA Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

Verfasst: 16.04.2009, 12:08
von Christoph Klaming2
MG hat geschrieben:Naja, der Vermieter könnte die rückständigen Mieten einklagen. Das könnte er ja gleich nachdem die erste Miete ausgeblieben ist. Er müsste ja nicht einmal mahnen vorher.

MfG
RA Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
Vielen Dank für die schnelle Antwort - das heisst, so einfach kann ich das nicht machen ... wenn ich vorher dem Vermieter einen Brief schreibe, dass ich die letzten 3 Monate (Kündigungsfrist) keine Miete bezahle und darum bitte, diese bei der Kaution in Abzug zu bringen - was wäre dann?

Verfasst: 16.04.2009, 12:09
von MG
... und er einverstanden ist, dann passts.

mfG
MG