Genossenschaftswohnung ohne Heizung
Verfasst: 12.04.2009, 00:44
hallo, ich möchte eine relativ alte genossenschaftswohnung von meinem grossonkel übernehmen. in der wohnung ist nur ein alter gas-durchlauferhitzer für warmwasser und ein elektro-ofen zum heizen. ich möchte beides durch eine moderne kombitherme bzw. ein brennwertgerät ersetzen. nachdem das ein kleines vermögen kostet, frage ich mich, ob die genossenschaft die wohnung eigentlich so einfach ohne heizung vermieten darf. fällt es nicht unter die erhaltungspflicht des vermieters eine heizung bereit zu stellen, bzw. ist es nicht die pflicht des vermieters für heizung und warmwasser zu sorgen? die stromheizung wurde seinerzeit von meinem grossonkel (auf eigene kosten) gemacht. d.h. seitens der genossenschaft wurde für diese wohnung nie eine heizung bereitgestellt. lg, leonard baldauf