automatische verlängerung des mietvertrages
Verfasst: 04.04.2009, 15:44
hallo,
durch zufall bin ich soeben auf dieses forum gestossen, und hab auch gleich eine frage:
unser mietvertrag war auf 3 jahre befristet und läuft ende april aus. da unsere neue wohnung erst im august bezugsfertig ist haben wir unseren vermieter gefragt, ob es möglich ist, den mietvertrag kurzzeitig zu verlängern. er hat uns daraufhin mitgeteilt, dass nur eine 3-jährige verlängerung möglich ist mit einer kündigung frühestens nach 15 monaten.
daraufhin haben wir uns selber schlau gemacht, und die möglichkeit der automatischen verlängerung gefunden, wo wir ja nur eine kündigungsfrist von 3 monaten einhalten müssten. dies haben wir unserem vermieter vorgeschlagen. nach rücksprache mit seinen anwalt meinte er dazu, dass das in unserem fall nicht mehr möglich ist, da wir ja nachweislich (per e-mail) mit ihm wegen des ablaufenden mietvertrages in kontakt stehen.
deshalb meine frage: ist das wirklich wahr, gilt diese regelung quasi nur bei einem "übersehen" des vertragendes? der vermieter hat nie erwähnt, dass er die wohnung nach ablauf des vertrages nicht mehr an uns vermieten möchte, im gegenteil er hat uns vermittelt, nichts dagegen zu haben, dass wir die wohnung weiter nutzen.
vielen dank für einen rat!
susanna
durch zufall bin ich soeben auf dieses forum gestossen, und hab auch gleich eine frage:
unser mietvertrag war auf 3 jahre befristet und läuft ende april aus. da unsere neue wohnung erst im august bezugsfertig ist haben wir unseren vermieter gefragt, ob es möglich ist, den mietvertrag kurzzeitig zu verlängern. er hat uns daraufhin mitgeteilt, dass nur eine 3-jährige verlängerung möglich ist mit einer kündigung frühestens nach 15 monaten.
daraufhin haben wir uns selber schlau gemacht, und die möglichkeit der automatischen verlängerung gefunden, wo wir ja nur eine kündigungsfrist von 3 monaten einhalten müssten. dies haben wir unserem vermieter vorgeschlagen. nach rücksprache mit seinen anwalt meinte er dazu, dass das in unserem fall nicht mehr möglich ist, da wir ja nachweislich (per e-mail) mit ihm wegen des ablaufenden mietvertrages in kontakt stehen.
deshalb meine frage: ist das wirklich wahr, gilt diese regelung quasi nur bei einem "übersehen" des vertragendes? der vermieter hat nie erwähnt, dass er die wohnung nach ablauf des vertrages nicht mehr an uns vermieten möchte, im gegenteil er hat uns vermittelt, nichts dagegen zu haben, dass wir die wohnung weiter nutzen.
vielen dank für einen rat!
susanna