Verbotene Ablöse

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gitti
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Verbotene Ablöse

Beitrag von gitti » 03.04.2009, 19:25

Wer hat Erfahrung mit MA 50 Schlichtungsstelle.
Wir haben 1997 eine Mietwohnung privat weitergegeben, ein halbes Jahr später bekamen wir ein Schreiben von MA50 " Rückforderung der verbotenen Ablöse"
Wir haben eine schriftliche Stellungnahme an MA 50 geschickt wo wir uns bereit erklärt hatten die Wohnung zu räumen.
Ich habe weiters in Erfahrung gebracht das die Nachmieterin die Wohnung untervermietet hat. ( ohne Genehmigung der Hausverwaltung)
Wir bekamen damals keine Antwort.
Am 3.12.2008 also kurz vor der Verjährungsfrist wieder ein Schreiben von MA 50, " Rückforderung der verbotenen Ablöse"
Wieder das selbe Theater, erneut verfasste ich eine Stellungnahme - der Termin war am 7.04.09 angesetzt. 4 Tage vorher ein Anruf von MA 50
der Termin wird auf 8.05.09 aus Krankheitsgründen verschoben.
Dieses Gesetz ist mir ein einziges Rätsel.
Der gesunde Hausverstand sagt mir, wenn mir etwas gefällt und ich bereit bin diesen Betrag zu bezahlen, dann würde mit im Traum nicht einfallen nach 11 Jahren an irgendjemanden Forderungen zu stellen
zumindest als mündiger Bürger.
Mir stellt sich die Frage braucht die MA 50 Arbeit um nach so langer Zeit noch aktiv zu werden.
Wenn jemand bereits Erfahrungen hat bitte um Antwort

:shock:



tahonie
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Re: Verbotene Ablöse

Beitrag von tahonie » 04.04.2009, 17:30

Dieses Gesetz ist mir ein einziges Rätsel.
es besagt ganz einfach, dass ablösen für eine weitergabe von wohnraum verboten sind. was ist daran so rätselhaft?
Der gesunde Hausverstand sagt mir, wenn mir etwas gefällt und ich bereit bin diesen Betrag zu bezahlen,
dann sagt das gesetz dennoch, dass ablösen verboten sind.

in anlehnung an dein posting mit der klospülung bin ich geneigt zu sagen, dass du nun deine verbotene ablöse quasi ins klo spülen kannst.

Mir stellt sich die Frage braucht die MA 50 Arbeit um nach so langer Zeit noch aktiv zu werden.
selbstverständlich. wenn du geld zu bekommen hättest, würdest du
als mündiger bürger
der behörde ganz schnell schlampigkeit, säumigkeit usw. vorwerfen, oder etwa doch nicht?

gitti
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verbotene ablöse

Beitrag von gitti » 05.04.2009, 15:45

Klospüllung ist natürlich das beste

Nach deiner antwort muß ich den sachverhalt etwas ausführlicher schildern
habe kein geld für eine weitergabe von Wohnraum entgegengenommen
(wie könnte ich auch, ist ja nicht meiner - sondern von mir gemietet)
habe summe für inventar (voll möbiliert) und investitionsablöse diverse verbesserungen u. indstandsetzungen wie einbauten u. installationen erhalten.
dieser punkt ist ist auch im mietvertrag meines nachmieters durch die hausverwaltung festgehalten worden.
nach der ersten forderung meines nachmieters damals durch ma16
habe ich mich bereiterklärt die Wohnung räumen zu lassen und die differenz rückzuerstatten
weder von ma16 noch vom nachmieter - keine reaktion
Damals (vor fast 12 jahren) dachte ich die sache erledigt-irrtum
nov. 2007 kam erneut die forderung zum ma50 - diese kam 1 jahr später zu mir ??
nach meinen nachforschungen stellte sich folgendes raus: mein nachmieter wohnte niemals in der wohnung sondern hatte 1 jahr untervermietet u. danach zuruckgegeben und vom nachmieter ablöse kassiert.
die zeitliche verzögerung von ma 50 passt also genau dorthin um selber nicht mehr belangt zu werden (10 jahre)
seltsam oder?
die ironie der sache ist: vor ca. 28 jahren bezahlte ich ca. die gleiche summe für eine leere desolate wohnung. nutznieser waren damals makler u. hauverwaltung ohne irgend einer gegenleistung.

also mrg§27 ist so richtig toll
den so stehts im gesetzt - dahinter kann man sich als charakterloser Mensch schön verbergen u. geschäfte daraus machen inkl. zinsen - wirklich super

irgendwo sehe dieses gesetz als anreiz für viele : nimm dir eine möbilierte wohnung zahl den betrag - geh zu ma50 - bekommst alles retur und hast selber keine auslagen
weil möbel u. anderes ist ja nichts mehr wert !

ist doch toll - mein gebrauchter opel ist jetzt auch schon in die jahre gekommen - möchte das geld retur - wer weiß das zuständige ma

zum anderem - im meinem neuen heim ist das inventar auch schon zum teil über 10 jahr - für mich aber sehr wertvoll - kann in dusche duschen, kann mit herd kochen , kann im bett schlafen, kann im sessel sitzen, die waschmaschine wäscht trozdem, im Kühlschrank wird gekühlt, usw.

liebe leser verzeiht mit den sarkasmus der durch die erste antwort in mir geweckt wurde.

falls jemand brauchbare ratschläge hat bitte melden
danke

MG
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Beitrag von MG » 06.04.2009, 11:07

Wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe, dann wollten Sie sich doch mit dem Antragsteller einigen, es kam aber zu keiner solchen. Das Verfahrenn ist daher noch anhängig. daher ist auch die Verjährung noch nicht eingetreten. Entweder Sie warten die Entscheidung ab oder Sie ziehen das Verfahren zu Gericht ab (§ 40 MRG).

MFG
RA Mag. Michael Gruner

gitti
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Verbotene Ablöse

Beitrag von gitti » 06.04.2009, 21:02

Danke für die promte Anwort Hr. Mag. Gruner

Einige Fragen hätte ich noch zur Schlichtungsstelle MA 50:

1. Ist die Entscheidung MA 50 rechtsgültig?

2. Sollte MA 50 zu meinen Ungunsten entscheiden, und ich mit
dieser nicht einverstanden bin - was ist dann?

3. Wer muss die Beweislage erbringen, das die von mir damals
geforderte Summe nicht gerechtfertigt war?
Die Antragstellerin behauptet im zweiten Antrag
" OHNE Gegenleistung" bezahlt zu haben.

4. Ich hatte bereits eine Einladung für Dienstag - 4 Tage vor
der Verhandlung rief MA 50 an und der Termin wurde einfach
auf Wunsch des Antragstellers um 1 Monat verschoben.
Wie sinnvoll ist es Ihrer Meinung nach an der Verhandlulng teilzunehmen?


mfg
Gitti

MG
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Beitrag von MG » 07.04.2009, 17:40

1. Nein, man kann das Verfahren nach der Entscheidung der Schli-St. vor Gericht bringen.

2. s. oben

3. Der Antragsteller (Kläger) behauptet, dass eine unzulässige Zahlung vorlag, also müssen Sie beweisen, dass die Zahlung gerechtfertigt war!

4. Also an einem Verfahren gar nicht teilzunehmen halte ich für das unklügste... Sie können dann ja Ihren Standpunkt nicht vertreten.

MfG

M. Gruner

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