Frage zu Räumungsvergleich / Verlängerung Mietvertrag

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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Katrin1
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Frage zu Räumungsvergleich / Verlängerung Mietvertrag

Beitrag von Katrin1 » 02.04.2009, 00:55

Guten Abend!

Nachdem mir in diesem Forum schon bei einer anderen Mietfrage sehr gut geholfen wurde - dabei ging es um meine Schwester - habe ich nun auch eine Frage zu meiner eigenen Situation und hoffe, dass mir jemand helfen kann.

Ich wohne in einer Mietwohnung, der Vertrag ist auf 3 Jahre abgeschlossen. Der Mietvertrag läuft am 6.4. - also in einigen Tagen - aus. Im letzten Herbst habe ich erfahren, dass meinem Antrag auf eine städtisch geförderte Mietwohnung wohl bald stattgegeben wird, da er schon sehr lange läuft, ich alle Punkte erfülle usw. Der zuständige Sachbearbeiter hat mich damals darauf hingewiesen, dass ich bis zum Ende des aktuellen Mietverhältnisses, jedoch maximal 1-2 Monate später, sicher eine Stadtwohnung zugeteilt bekomme und am besten bis zum Ende des Mietvertrag in meiner Mietwohnung bleibe.
Soweit, so gut. Ich habe natürlich auch damals im Herbst sofort mit meinem Vermieter gesprochen (es handelt sich dabei allerdings nicht um eine Privatperson, sondern um eine Pfarre - die Wohnung befindet sich auch im Pfarrhaus). Die Pfarrsekretärin, die für die organisatorischen Abläufe zuständig ist, hat gemeint, es wäre absolut kein Problem, wenn ich nach Ablauf des Mietverhältnisses noch kurz auf die Stadtwohung warten müsste, ich könnte die paar Monate länger hier bleiben und wir würden das mit einer Sondervereinbarung regeln - an und für sich natürlich sehr beruhigend für mich. Jedoch haben mir die Referenten des Wohnungsamtes von Anfang an geraten, einen Räumungsvergleich mit der Pfarre abzuschließen, was diese natürlich verweigert. Gleichzeitig meint man dort, es ist nicht nötig, irgend eine schriftliche Vereinbarung zu treffen, da sie keinen Ärger wollen und absolut keinen Grund haben, mich "hinauszubefördern". Im Zuge der letzten Pfarrsitzung wurde dann einfach beschlossen, mich so lange wie nötig hierzubehalten, ohne einen neuen Vertrag / eine Frist. (Das habe ich allerdings erst gestern erfahren, nachdem ich wiederholt versucht habe, das Thema anzusprechen :?)

Gestern war ich wieder auf Amt für Wohnungsvergabe, und der zuständige Referent hat mich darauf hingewiesen, dass ein Mietvertrag sich nach Ablauf der Zeit automatisch noch einmal verlängert, wenn keine Intervention von Seiten der Mietbeteiligten erfolgt. Ausserdem bin ich - dadurch, dass kein Räumungsvergleich vorliegt - in der Reihenfolge der Wohnungsvergabe noch sehr weit hinten, dh es könnte sich um Monate handeln, bis ich endlich eine Wohnung zugeteilt bekomme. Mit dem Vergleich ginge es sehr schnell, wahrscheinlich könnte ich in wenigen Wochen umziehen. Nach erneuter Nachfrage im Pfarrbüro und dem Hinweis, dass ich nach den kommenden 5 Tagen weder über einen Mietvertrag noch irgend eine Absicherung verfüge, wurde ich wieder abgespeist mit der Begründung, weder ich noch der zuständige Referent hätten sich in die Verwaltungsangelegenheiten einzumischen.
Es ist ein Teufelskreis - mit Räumungsvergleich könnte ich sofort umziehen und hätte kein Problem mit irgendwelchen Fristen. Genau damit hat aber die Pfarre ein Problem und verweigert den Vergleich, was für mich letztendlich eine noch längere Wartezeit bedeutet (und evt. ein erneues Mietverhältnis, das ich ganz und gar nicht will).

Das klingt jetzt alles sehr verwirrend. Ist ein Räumungsvergleich nicht sowohl für meinen Vermieter als auch für mich eine gewisse Absicherung? Mein größtes Anliegen ist es, so schnell wie möglich in eine Stadtwohnung umzuziehen, da erstens die Mietbelastung für mich im Moment extrem hoch ist und ich zweitens endlich mit diesem Kapitel abschließen und zur Ruhe kommen will. Der Räumungsvergleich würde mir dabei sehr helfen, so wie jede andere Art von Initiative des Vermieters. Alle möglichen Schritte zu vermeiden und einfach nichts zu tun halte ich allerdings für sehr unvorteilhaft. Ich bin zwar einerseits sehr dankbar für die Kulanz, andererseits habe ich auch kein gutes Gefühl dabei, da ich doch ohne Vertrag überhaupt keine Sicherheit habe. Ich hätte einfach gerne eine Frist, bis zu welcher ich noch hierbleiben kann, sie muss auch nicht sehr lange sein. Kann ich da als Mieter irgend etwas unternehmen oder ist das alleinige Sache des Vermieters?

Natürlich weiss ich, dass ich nach Beendigung des Mietvertrags einfach ausziehen könnte. Aber wegen einem Zeitraum von 1-2 Monaten halte ich das für wenig sinnvoll, zumal ich wirklich nicht weiß, wohin ich gehen soll und auch finanziell zur Zeit keine Möglichkeit habe zu handeln. Ich bin Studentin und arbeite neben einem zeitaufwändigen Studium noch im Beschäftigungsausmaß von 75%, allerdings geht mein Geld hauptsächlich für Miete und Grundlebenskosten drauf, der Druck ist für mich zur Zeit enorm.

Vielleicht hat jemand Erfahrung mit Räumungsvergleichen und kann mir sagen, wie das wirklich mit der automatischen Verlängerung des Mietvertrags aussieht.

Vielen Dank fürs Lesen und danke für jede Hilfe!

Katrin



MG
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Beitrag von MG » 02.04.2009, 07:52

Die automatische Verlängerung stimmt (seit der Novelle 2006).

Wenn Ihr Vermieter keinen Räumungsvergleich will, kann man ihn nicht zwingen. Ich teile aber Ihre Ansicht, dass ein solcher Vergleich auch für den Vermieter von Vorteil wäre. Vielleicht hilft es, wenn Sie explizit darauf hinweisen, dass Sie alle Kosten des Vergleiches tragen.

MfG
RA Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

Katrin1
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Beitrag von Katrin1 » 02.04.2009, 10:35

Vielen Dank für die rasche Antwort. Das mit den Kosten ist eine sehr gute Idee, mit wieviel muss ich bei einem Vergleich in etwa rechnen? Allerdings kann es auch sein, dass mein Vermieter den Räumungsvergleich aus Imagegründen ablehnt, da kann ich dann wohl auch nichts tun.

Wie verhält es sich, wenn der Mietvertrag zwar automatisch verlängert wird, aber beide Parteien das gar nicht wollen?

MG
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Beitrag von MG » 02.04.2009, 22:44

Wenn man nur vor Gericht den Räumungsvergleich abschließt, dann fallen nur die Gerichtsgebühr an (abhängig von der Größe der Wohnung von rund EUR 50,-- aufwärts -hab gerade keinen Tarif bei mir). Genaueres erfahren Sie direkt beim Gericht.

Die automatische Verlängerung ist eine gesetzliche Folge, ob Sie das wollen oder nicht. Aber Sie als Mieterin können ja ohnedies auch den verlängerten Mietvertrag kündigen (nicht aber der Vermeiter, der nur bei Vorliegen von Gründen..)

MfG
RA Michael Gruner

Katrin1
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Beitrag von Katrin1 » 03.04.2009, 19:46

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten! Ich werde es auf diesem Wege mal versuchen!

Katrin

Hausherr2
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Beitrag von Hausherr2 » 08.04.2009, 16:03

Hallo Katrin ! Ist deine Wohnung überhaupt mietrechtl. geregelt ? Ein- und Zweifamielienhäuser sind vom MRG ausgenommen und somit auch alle Kündigungsklauseln mfg Hausherr

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