Probleme mit dem Vermieter - droht mit Kündigung

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
Antworten
Katrin1
Beiträge: 5
Registriert: 25.03.2009, 16:26

Probleme mit dem Vermieter - droht mit Kündigung

Beitrag von Katrin1 » 25.03.2009, 16:41

Hallo!

Ich bin hier, weil ich mir um meine Schwester große Sorgen mache und ihr helfen möchte.

Sie hat mit ihrem Freund gemeinsam vor ca. 1,5 Jahren eine neu sanierte Wohnung (in Tirol) angemietet. Das lief über einen Immobilienmakler, die Vermieterin lebt angeblich in der Schweiz und ist nur selten hier. Der Mietvertrag wurde für die Dauer von 3 Jahren abgeschlossen, jetzt ist also gerade "Halbzeit".

Bei ihrem Einzug hat meine Schwester sich erkundigt, ob sie Haustiere halten darf, die Vermieterin hat daraufhin gemeint, sie möchte keine "freilaufenden" Tiere (also keine Katzen oder Hunde), aber z.B. Kaninchen oder Hamster wären in Ordnung, da sich diese ja im Käfig befinden.

Es gab seit dem Einzug keinerlei Probleme oder Streitigkeiten mit der Hausgemeinschaft oder der Vermieterin (diese hatte sich lediglich etwas empört darüber, dass meine Schwester und ihr Freund nicht an den "Feierlichkeiten" der Nachbarn usw. teilnehmen, aber das tut ja nichts zur Sache zum Mietvertrag).

Letzte Woche hämmert die Vermieterin spät abends an die Haustüre meiner Schwester und fragt sie, ob sie in der nächsten Zeit vor hätte, auszuziehen, was natürlich Unsinn ist. Auf die Verneinung der Frage hin meinte die Vermieterin, sie würde jemanden kennen, der dringend eine Wohnung bräuchte und sich für das Objekt interessieren würde, außerdem gäbe es diverse Probleme zwischen meiner Schwester/ihrem Freund und der Vermieterin, das alles klang ziemlich an den Haaren herbeigezogen. Zum Beispiel meinte sie, die beiden würden das Stiegenhaus nicht wie vorgeschrieben reinigen, und die Hasen würden in der Wohnung frei herumlaufen, was so nicht vereinbart war (jeder, der schon mal ein Kaninchen gehalten hat, weiss, dass man es schlecht im Käfig lassen kann, wenn man diesen gerade säubert). Nach der "Diskussion" mit meiner Schwester drohte ihnen die Vermieterin noch, man "werde ja sehen, was man da noch machen kann", und sie würde sich mit der Hausverwaltung unterhalten und dann schon noch eine Möglichkeit finden, die beiden aus der Wohnung raus zu bekommen.

Meine Schwester ist am Boden zerstört, und heute hat sie einen eingeschriebenen Brief der Vermieterin erhalten (ich gehe davon aus, dass es eine Kündigung bzw. eine Aufforderung, die Wohnung zu räumen), ist.

Nun meine Frage: Kann die Vermieterin so vorgehen? Die erwähnten "Kündigungsgründe" sind lächerlich und grobe Unterstellungen. Ich besuche meine Schwester sehr oft, die Wohnung ist in einem Top-Zustand, sie sind sehr ruhige Mieter, putzen auch regelmäßig das Stiegenhaus und was die Tierhaltung angeht, hatten sie dafür eine mündliche Erlaubnis der Vermieterin. Auch zahlen sie die Miete immer pünktlich, diesbezüglich gab es noch nie Probleme.

Was kann sie also tun? Das Verhalten der Vermieterin kann doch nicht in Ordnung sein? Leider bin ich, was rechtliche Fragen angeht, sehr unerfahren.

Ich wäre für jede Antwort dankbar!

Mit freundlichen Grüßen,

Katrin



MG
Beiträge: 1500
Registriert: 11.05.2007, 09:16
Kontaktdaten:

Beitrag von MG » 26.03.2009, 09:28

Keine Panik!!!

Auch nin Tirol gilt das Mietrechtsgesetz. Wenn die gute Frau meint, dann kann sie ja eine gerichtliche Aufkündigung einbringen. Und nur dann, wenn das Gericht nach Anhörung aller Beteiligten und Prüfung der Beweise meint, dass dieeses Begehren berechtigt wäre, dann und nur dann wird das Mietverhältnis durch das Gericht "beendet". Alles andere Briefe etc. der Vermeiterin ist keine gültige Kündigung.

Bitte, in nächster Zeit genau aufpassen, ob gerichtliche Zustellungen erfolgen (gelber Zettel!). Wenn Sie länger als 14 Tage nicht da sind, machen Sie eine Postsperre.

Wenn Sie etwas vom Gericht bekommen, bitte auch aufpassen, dass da Fristen einzuhalten sind und ganz wichtig: Die Fristen beginnen mit der Zustellung zu laufen, also wenn Sie das Poststück nicht perrsönlich übernehmen können, und es erst von der Post holen, dann läuft die Frist in den meisten Fällen ab dem Tag nach dem Zustellverrsuch (Hinterlegung).

Und zuletzt: Nichts von dem (auch nicht die Karnickel) rechtfertigen eine Kündigung, also nicht verunsichern lassen, wenns ärger wird, nehemn Sie sich einen Anwalt, der der Verrmieterin auf die "Finger klopft".

Alles Gute

RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

Katrin1
Beiträge: 5
Registriert: 25.03.2009, 16:26

Beitrag von Katrin1 » 27.03.2009, 21:36

Vielen Dank für die ausführliche Antwort, das hat sehr geholfen.

Was den Brief angeht, stand darin Folgendes:

Es wurden 5 fadenscheinige Gründe für die Kündigung angeführt:

1) Zweckentfremdung der Wohnung durch Haltung eines freilaufenden (!) Hasens (der Hase lebt, wie jeder andere Wohnungs-Hase, im Käfig)
2) Trotz mehrfacher Ermahnung wiederholtes Belegen des Privatparkplatzes der Vermieterin (stimmt nicht, der Parkplatz wurde nie belegt, lediglich einmal hielt dort mein Vater, um schnell etwas in die Wohnung zu liefern)
3) Keine Stiegenhausreinigung (stimmt nicht)
4) Keine Mülltrennung (siehe oben... stimmt ebenfalls nicht)
5) Ungebührliches Verhalten gegenüber den anderen Mietern (in dem Haus wohnt außer der Vermieterin und meiner Schwester nur eine Partei, und die hat meiner Schwester schriftlich bestätigt, dass das nicht stimmt)

...Kündigung muss bis 30.4. erfolgen, sonst gerichtliche Räumung. Das Ganze ist verfasst vom Anwalt der Vermieterin, der für diesen Wisch auch gleich noch 120 Euro in Rechnung stellt.

Nun hat meine Schwester natürlich gleich einige Mietrechts-Experten kontaktiert und dort einen Termin für Dienstag ausgemacht, am Montag gibt es ein Treffen mit dem Familienanwalt ihrer Schwiegerfamilie, um sich zu informieren. Jedoch wurde ihr schon im Vorfeld angedeutet, dass der Mietvertrag evt. Probleme machen könnte - laut diesem befinden sich im Wohnhaus nämlich nur 2 Parteien statt der tatsächlichen 3 (wenn man die Wohnung der Vermieterin dazurechnet).
Der Mietvertrag enthält also falsche Informationen zu dem Objekt. Entfällt damit für meine Schwester der Mietschutz, oder ist der ganze Mietvertrag damit hinfällig?

Ich bin gerade etwas verwirrt und sehr erstaunt über die Dreistigkeit mancher Menschen...

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 124 Gäste