Weitergabe/Rückgabe Mietwohnung
Verfasst: 25.03.2009, 09:55
Hallo!
Wir (Meine Frau, meine Tochter und ich) haben 2001 eine Wohnung in Wien gemietet. Der Mietvertrag lautet auf meine Frau. Dort hatten meinen Frau und ich bis Oktober 2008 unseren Hauptwohnsitz. Da wir uns in NÖ ein Haus gekauft haben, haben wir für die Übernahme der Wohnbauförderung nun den Hauptwohnsitz in NÖ und den Zweitwohnsitz in Wien.
Unsere Tochter jedoch studiert in Wien und möchte die Wohnung übernehmen. Sie ist gleichzeitig mit uns 2001 eingezogen und hat den Hauptwohnsitz in Wien und keinen Zweitwohnsitz bei uns in NÖ.
Geht das so, dass wir dem Vermieter (der Hausverwaltung) einfach formlos mittels eingeschriebenen Brief mitteilen, dass nun unsere Tochter den Mietvertrag übernimmt und sie zahlt dann die Miete?
Eine andere Variante wäre, dass wir die Wohnung zurückgeben und für die Aufgabe der Mietrechte etliche Tausend Euro bekommen? Auf was müssen wir dabei aufpassen?
Müssen wir, wenn die Tochter die Wohnung übernehmen möchte, sofort handeln, oder haben wir Zeit, weil sie ja in Wien den Hauptwohnsitz hat und ein dringendes Wohnbedürfnis?
Mir macht nämlich etwas Kopfzerbrechen, dass meine Frau und ich dort nur noch den Zweitwohnsitz haben und der Mietvertrag noch auf meine Frau lautet...
Gruß Manfred
Wir (Meine Frau, meine Tochter und ich) haben 2001 eine Wohnung in Wien gemietet. Der Mietvertrag lautet auf meine Frau. Dort hatten meinen Frau und ich bis Oktober 2008 unseren Hauptwohnsitz. Da wir uns in NÖ ein Haus gekauft haben, haben wir für die Übernahme der Wohnbauförderung nun den Hauptwohnsitz in NÖ und den Zweitwohnsitz in Wien.
Unsere Tochter jedoch studiert in Wien und möchte die Wohnung übernehmen. Sie ist gleichzeitig mit uns 2001 eingezogen und hat den Hauptwohnsitz in Wien und keinen Zweitwohnsitz bei uns in NÖ.
Geht das so, dass wir dem Vermieter (der Hausverwaltung) einfach formlos mittels eingeschriebenen Brief mitteilen, dass nun unsere Tochter den Mietvertrag übernimmt und sie zahlt dann die Miete?
Eine andere Variante wäre, dass wir die Wohnung zurückgeben und für die Aufgabe der Mietrechte etliche Tausend Euro bekommen? Auf was müssen wir dabei aufpassen?
Müssen wir, wenn die Tochter die Wohnung übernehmen möchte, sofort handeln, oder haben wir Zeit, weil sie ja in Wien den Hauptwohnsitz hat und ein dringendes Wohnbedürfnis?
Mir macht nämlich etwas Kopfzerbrechen, dass meine Frau und ich dort nur noch den Zweitwohnsitz haben und der Mietvertrag noch auf meine Frau lautet...
Gruß Manfred