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Gemeinsamer Mietvertrag-Nutzung verwehrt.

Verfasst: 08.01.2009, 10:11
von borris98
Gruß an alle Hilfsbereiten Mitglieder! Nur mal angenommen : X hat mit Freundin gemeinsam eine normale Mietwohnung angemietet und den Mietvertrag haben beide unterschrieben. (Provision,Kaution etc. wurden von der Freundin bezahlt.)Nach ca. 2 Monaten zog X aus der Wohnung aus (Beziehungsstress!). Der Mietvertrag wurde nicht geändert. Wg. plötzlicher Wohnungslosigkeit möchte X nun wieder in die Wohnung einziehen, die genügend Platz für beide bietet (100 qm, 3 Zimmer). Die Exfreundin verweigert das und reagiert nicht auf div. Bitten zur Schlüsselübergabe. Was kann X tun? Gemeldet ist er bei der Adresse z.Zt. nicht. Danke für Ihre Meinungen! Borris

Verfasst: 19.01.2009, 18:23
von Hausherr2
Hallo B! X muß einmal aus den Mietvertrag kommen bzw. kündigen, bis dorthin ist er zu recht in der Wohnung. Kontakt mit Vermieter aufnehmen zwecks einvernehmlicher Lösung. mfg Hausherr