wie mit beschwerden umgehen?
Verfasst: 27.12.2008, 20:18
Hallo!
zusätzlich zu meinem 1. Problem (siehe beitrag bewilligung haustiere) gibt es noch ein 2.
gleichzeitig mit der beschwerde über unseren hund wurde uns auch mitgeteilt, dass man sich wegen ruhestörung über uns beschwert hätte, gegenstand sei lautes Bohren und Computerspielen.
Muss gleich einmal sagen ich hatte bisher noch nie solche probleme deswegen meine ratlosigkeit.
da ich im 7. monat schwanger bin und wir ein kinderzimmer einrichten, haben wir tatsächlich gebohrt, jedoch werktags VOR 19:00. Computerspiele spielen wir generell nicht.
leider weiß ich nicht wer sich beschwert hat, sonst würde ich auf die betreffenden Nachbarn zugehen um das problem in einem persönlichen gespräch zu lösen.
so wie die lage ist, soll ich der Hausverwaltung meine sicht der dinge zurückschreiben? ist es ratsam diese "Stellungnahme" im stiegenhaus auszuhängen, damit auch der beschwerdeführer sie zur kenntniss nehmen kann bzw. einen offenen brief an die nachbarn zu verfassen, in denen ich mein bedauern darüber ausdrücke, dass man nicht persönlich auf uns zukommt? oder glaubt ihr muss ich dann erst recht mit "böswilligen" aktionen rechnen?
hat jemand erfahrung mit diesem problem?
lg
zusätzlich zu meinem 1. Problem (siehe beitrag bewilligung haustiere) gibt es noch ein 2.
gleichzeitig mit der beschwerde über unseren hund wurde uns auch mitgeteilt, dass man sich wegen ruhestörung über uns beschwert hätte, gegenstand sei lautes Bohren und Computerspielen.
Muss gleich einmal sagen ich hatte bisher noch nie solche probleme deswegen meine ratlosigkeit.
da ich im 7. monat schwanger bin und wir ein kinderzimmer einrichten, haben wir tatsächlich gebohrt, jedoch werktags VOR 19:00. Computerspiele spielen wir generell nicht.
leider weiß ich nicht wer sich beschwert hat, sonst würde ich auf die betreffenden Nachbarn zugehen um das problem in einem persönlichen gespräch zu lösen.
so wie die lage ist, soll ich der Hausverwaltung meine sicht der dinge zurückschreiben? ist es ratsam diese "Stellungnahme" im stiegenhaus auszuhängen, damit auch der beschwerdeführer sie zur kenntniss nehmen kann bzw. einen offenen brief an die nachbarn zu verfassen, in denen ich mein bedauern darüber ausdrücke, dass man nicht persönlich auf uns zukommt? oder glaubt ihr muss ich dann erst recht mit "böswilligen" aktionen rechnen?
hat jemand erfahrung mit diesem problem?
lg