Bewilligung für Haustiere

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biene08
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Bewilligung für Haustiere

Beitrag von biene08 » 27.12.2008, 19:57

Hallo allerseits!

Habe ein kleines Problem. Vor kurzem bekam ich einen Brief von der hausverwaltung (genossenschaftswohnung), jemand hätte sich darüber beschwert das mein hund das Stiegenhaus verunreinigen würde.
LEider wusste ich nicht (durch eigene nachlässigkeit), dass ich für die haltung eines hundes eine bewilligung bei der verwaltung beantragen hätte müssen, jene wird mir jetzt, nachdem eine Beschwerde eingegangen ist, von der hausverwaltung verwehrt. DH der hund wird "akzeptiert", ich kann aber keine offizielle bewilligung mehr bekommen (schreibt die verwaltung).

ist eine solche vorgehensweise zulässig?
zumal ich vorhabe, zu den vorwürfen stellung zu nehmen, da sie nur teilweise richtig sind bzw ich 2x pro woche die stiege reinige was sonst keine partei tut. mein pech ist halt das meine wohnungstür genau an der stiege liegt an der alle hochgehen und so viele mieter (mit und ohne hund) ihren dreck auf den weg an meiner tür vorbei abtreten, während vor ihren eigenen wohnungstüren natürlich keiner mehr liegt.

danke im voraus für die antwort und entschuldigung falls ich ein wenig verwirrend geschrieben habe ;).



lali
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Beitrag von lali » 12.01.2009, 14:01

hallo, habe zu deiner problematik folgendes im internet gefunden:
Im Mietvertrag sollte geregelt sein, ob Tiere erlaubt sind oder nicht.

Sind Haustiere in der Wohnung generell erlaubt oder nicht? Muss der Vermieter seine Zustimmung für die Haltung von Hund oder Katze geben? Hier erfahren Sie mehr:

Prinzipiell ist die Haltung von Haustieren in einer Mietwohnung keine gesetzlich geregelte Angelegenheit, sondern eine Sache des Mietvertrages bzw. der Hausordnung. Fehlt im Mietvertrag eine entsprechende Regelung, kann der Vermieter die Haltung eines Hundes oder einer Katze kaum untersagen. Verbietet der Mietvertrag die Haltung dieser Tiere oder ist sie an die Zustimmung des Vermieters gebunden, kann dieser auf die Entfernung Ihres Lieblings bestehen, notfalls auch mit einer Unterlassungsklage. Es empfiehlt sich daher, als Tierfreund schon bei Unterzeichnung des Mietvertrages auf eine entsprechende Klausel zu achten.

Ist die Haltung eines Hundes lt. Mietvertrag prinzipiell erlaubt, es fühlen sich aber andere Hausbewohner durch das Tier bedroht oder belästigt, dann wird die Sache schwieriger. Bei berechtigten Einwänden der anderen Hausparteien kann der Vermieter die Entfernung des Tieres verlangen, im Fall einer tatsächlichen Bedrohung droht dem Hundehalter sogar die Kündigung.

Problematisch wird es auch, wenn sich Vermieter oder andere Hausbewohner z.B. durch lautes Bellen gestört fühlen. Geht dieses über das zumutbare Maß hinaus, müssen Sie als Hundehalter für die Beseitigung des Störfaktors sorgen - entweder indem Sie dem Tier die "Keiferei" abgewöhnen oder das Tier weggeben. Werden von Ihrem Tier Schäden im Haus oder am Eigentum anderer Hausbewohner verursacht, sind Sie für diese natürlich haftbar und müssen sie ersetzen.

Der Besitz einer Katze ist weniger "problematisch" als bei einem Hund. Hier kann der Vermieter die Haltung in der Wohnung nur dann untersagen, wenn er ein schwerwiegendes berechtigtes Interesse geltend machen kann. Auch gegen das Herumstreifen der Katze im Hof oder den Grünflächen vor dem Gebäude muss in der Regel geduldet werden.

Bei kleineren Tieren wie Hamster, Meerschweinchen, Wellensittich oder Fischen brauchen Sie sich überhaupt keine Sorgen zu machen, diese können problemlos gehalten werden. Nur wenn Sie vorhaben, gefährliche Tiere wie z.B. Schlangen bei sich wohnen zu lassen, brauchen Sie jedenfalls die Zustimmung Ihres Vermieters.

Für alle üblichen Haustiere besagt die gängige Rechtsprechung, dass ein Vermieter, der das Tier wissentlich über einen längeren Zeitraum geduldet hat, dessen Beseitigung ohne triftigen Grund nicht einfordern kann.

(http://www.webheimat.at/aktiv/Wohnen/Ar ... hnung.html)

ich hoffe, das hilft dir weiter.

lg

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