Unerlaubtes betreten der Wohnung
Verfasst: 18.12.2008, 12:30
hallo an alle leser!
ich wohne mit meinen Freund in einem Miethaus. Wir haben die Vermieter über einen gemeinsamen Freund kennen gelernt. Sie haben einen alten Bauernhof zu dem auch das damals leer stehende Haus gehört in dem wir nun wohnen. Dieses Haus hat 75 m2 und war renovierungsbedürftig. Nun wir haben dieses Haus komplett renoviert und viel Zeit und Arbeit investiert. Das eigentliche Problem ist allerdings das es feuchte Stellen gab. Auch dieses Problem wurde behoben.
Nun sind unsere Vermieter allerdings der Meinung man müsse jeden Tag eine Ewigkeit lang lüften um diese Feuchtigkeit zu vermeiden. Wir lüften täglich allerdings Stoßlüften. Dies ist ihn ihren Augen allerdings nicht ausreichend. Nun haben wir den Verdacht gehegt dass sie während wir nicht zu hause sind in das haus hineingehen und lüften. Beim ersten mal haben wir sie darauf hingewiesen dass wir das nicht wollen. Wir haben es ausgetesten ob sie hingehen und wurden mehrmals in unserem Verdacht bestätigt. Als wir sie darauf hin angsprochen haben, leugneten sie es und suchten unsinnige Ausreden. Was können wir tun falls es wieder vorkommt?
Ich habe unsere Vermieterin bereits darauf aufmerksam gemacht dass dies rechlich nicht gerechfertigt ist. Nur mit welchen Folgen haben sie tatsächlich zu rechnen?
Und welches Gesetz bezieht sich darauf?
wäre sehr dankbar über eine Antwort
lg
Kadlin
ich wohne mit meinen Freund in einem Miethaus. Wir haben die Vermieter über einen gemeinsamen Freund kennen gelernt. Sie haben einen alten Bauernhof zu dem auch das damals leer stehende Haus gehört in dem wir nun wohnen. Dieses Haus hat 75 m2 und war renovierungsbedürftig. Nun wir haben dieses Haus komplett renoviert und viel Zeit und Arbeit investiert. Das eigentliche Problem ist allerdings das es feuchte Stellen gab. Auch dieses Problem wurde behoben.
Nun sind unsere Vermieter allerdings der Meinung man müsse jeden Tag eine Ewigkeit lang lüften um diese Feuchtigkeit zu vermeiden. Wir lüften täglich allerdings Stoßlüften. Dies ist ihn ihren Augen allerdings nicht ausreichend. Nun haben wir den Verdacht gehegt dass sie während wir nicht zu hause sind in das haus hineingehen und lüften. Beim ersten mal haben wir sie darauf hingewiesen dass wir das nicht wollen. Wir haben es ausgetesten ob sie hingehen und wurden mehrmals in unserem Verdacht bestätigt. Als wir sie darauf hin angsprochen haben, leugneten sie es und suchten unsinnige Ausreden. Was können wir tun falls es wieder vorkommt?
Ich habe unsere Vermieterin bereits darauf aufmerksam gemacht dass dies rechlich nicht gerechfertigt ist. Nur mit welchen Folgen haben sie tatsächlich zu rechnen?
Und welches Gesetz bezieht sich darauf?
wäre sehr dankbar über eine Antwort
lg
Kadlin