Wohnrecht/Genossenschaften MRG oder WEG?
Verfasst: 19.11.2008, 12:44
Wir sind mieter einer genossenschaftswohnung. In unserem haus befinden sich zum grossteil mietwohnungen aber auch (in den obereb stockwerken) ein paar frei finanzierte eigentumswohnungen.
Nun wollten wir eine dachantenne zur nutzung von internet anbringen lassen und haben dies der GEWOG angezeigt. Die hat die errichtung nach einigen wochen abgelehnt – mit der begründung, dass sich ein miteigentümer (sprich ein besitzer einer eigentumswohnung) sich dagegen ausgesprochen habe – übrigens ohne einen grund dafür zu nennen.
Als reaktion auf die ablehnung der gewog haben wir mit dem Mietrechtsgesetz (MRG §9) argumentiert, dass die errichtung einer antenne gar nicht untersagt werden kann.
Die gewog meinte nun dass – da das haus als eigentum begründet sei!! - hier das Wohnungseigentumsgesetz anzuwenden sei!
Im WEG 16§ steht fast das selbe bzgl. Antenne – auch nach dem WEG kann die errichtung einer antenne nicht einfach untersagt werden.
Nun meint die gewog sie sie dafür überhaupt nicht zuständig (weil nur hausverwaltung?!) sie können der errichtung weder zustimmen noch sie untersagen (was sie ja ein paar wochen zuvor aber schon gemacht haben!) Wir müssten uns selber an die miteigentümer wenden.
Das gestaltet sich schwierig, weil viel mal grundsätzlich gegen alles sind.
Meine frage ist aber grundsätzlich: ist das nicht alles eine fehlinformation der gewog. Unserer meinung nach sind wir nämlich mieter die gewog vermieter und es wäre einfach das MRG anzuwenden. Unser ansprechpartner ist damit doch einzig der vermieter (sprich die GEWOG) oder täusche ich mich da?
Danke für hinweise
Nun wollten wir eine dachantenne zur nutzung von internet anbringen lassen und haben dies der GEWOG angezeigt. Die hat die errichtung nach einigen wochen abgelehnt – mit der begründung, dass sich ein miteigentümer (sprich ein besitzer einer eigentumswohnung) sich dagegen ausgesprochen habe – übrigens ohne einen grund dafür zu nennen.
Als reaktion auf die ablehnung der gewog haben wir mit dem Mietrechtsgesetz (MRG §9) argumentiert, dass die errichtung einer antenne gar nicht untersagt werden kann.
Die gewog meinte nun dass – da das haus als eigentum begründet sei!! - hier das Wohnungseigentumsgesetz anzuwenden sei!
Im WEG 16§ steht fast das selbe bzgl. Antenne – auch nach dem WEG kann die errichtung einer antenne nicht einfach untersagt werden.
Nun meint die gewog sie sie dafür überhaupt nicht zuständig (weil nur hausverwaltung?!) sie können der errichtung weder zustimmen noch sie untersagen (was sie ja ein paar wochen zuvor aber schon gemacht haben!) Wir müssten uns selber an die miteigentümer wenden.
Das gestaltet sich schwierig, weil viel mal grundsätzlich gegen alles sind.
Meine frage ist aber grundsätzlich: ist das nicht alles eine fehlinformation der gewog. Unserer meinung nach sind wir nämlich mieter die gewog vermieter und es wäre einfach das MRG anzuwenden. Unser ansprechpartner ist damit doch einzig der vermieter (sprich die GEWOG) oder täusche ich mich da?
Danke für hinweise