Nachverrechnung Miete
Verfasst: 04.11.2008, 20:14
Hallo miteinander!
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Ich wohne zu zweit (beide Hauptmieter) in einer Mietwohnung seit 1999. Die Wohnung wurde ganz normal über einen Makler gefunden und der Mietvertrag mit einer Hausverwaltung abgeschlossen. Im Zuge einer Renovierung wurde 2002 die Miete (Höhe steht in Mietvertrag) in Mietzins und §18 geteilt und einzeln auf den Vorschreibungen aufgelistet. Nach der Renovierung wurde dieser §18 Teil abgezogen und ergab somit eine niedrigere Gesamtmiete als im Mietvertrag festgesetzt. Auf telefon. Nachfrage bekam ich damals Auskunft dass alles jedoch so passt. Wir bekamen dann jahrelang niedrigere Vorschreibungen als vor der Renovierung. Jetzt, 6 Jahre und zwei Indexanpassungen später wird dem Vermieter ein Fehler bewußt (anscheinend war diese Splittung in §18 falsch) und setzt ab Jänner die Miete auf den "richtigen", höheren Wert (was ich ja nachvollziehen kann).
Zusätzlich aber: Angeblich wurden jahrelang ~140.- EUR pro Monat zuwenig verrechnet und das soll jetzt für 3 volle Jahre von 2006 bis 2008 nachverrechnet werden (mehr sind gesetzlich angeblich nicht möglich). Es handelt sich um einen Betrag von über 5000.- EUR.
Die Vorschreibungen wurden von uns immer korrekt eingezahlt und haben über Jahre hinweg den niedrigeren Mietzins beinhaltet.
Frage: Ist diese Nachverrechnung über drei volle Jahre zulässig wenn es sich um einen Fehler seitens der Vermietung handelt? Gibt es Möglichkeiten, diese Nachzahlung anzufechten bez. zu verringern? (bsp. nur 1 Jahr nachzahlen)
Ich hätte mir gedacht dass es jedes Jahr eine Abrechnung gibt um so etwas zu verhindern?
Wo erhaltet man hierzu eine verbindliche Aussage?
Vielen Dank im voraus!
Q
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Ich wohne zu zweit (beide Hauptmieter) in einer Mietwohnung seit 1999. Die Wohnung wurde ganz normal über einen Makler gefunden und der Mietvertrag mit einer Hausverwaltung abgeschlossen. Im Zuge einer Renovierung wurde 2002 die Miete (Höhe steht in Mietvertrag) in Mietzins und §18 geteilt und einzeln auf den Vorschreibungen aufgelistet. Nach der Renovierung wurde dieser §18 Teil abgezogen und ergab somit eine niedrigere Gesamtmiete als im Mietvertrag festgesetzt. Auf telefon. Nachfrage bekam ich damals Auskunft dass alles jedoch so passt. Wir bekamen dann jahrelang niedrigere Vorschreibungen als vor der Renovierung. Jetzt, 6 Jahre und zwei Indexanpassungen später wird dem Vermieter ein Fehler bewußt (anscheinend war diese Splittung in §18 falsch) und setzt ab Jänner die Miete auf den "richtigen", höheren Wert (was ich ja nachvollziehen kann).
Zusätzlich aber: Angeblich wurden jahrelang ~140.- EUR pro Monat zuwenig verrechnet und das soll jetzt für 3 volle Jahre von 2006 bis 2008 nachverrechnet werden (mehr sind gesetzlich angeblich nicht möglich). Es handelt sich um einen Betrag von über 5000.- EUR.
Die Vorschreibungen wurden von uns immer korrekt eingezahlt und haben über Jahre hinweg den niedrigeren Mietzins beinhaltet.
Frage: Ist diese Nachverrechnung über drei volle Jahre zulässig wenn es sich um einen Fehler seitens der Vermietung handelt? Gibt es Möglichkeiten, diese Nachzahlung anzufechten bez. zu verringern? (bsp. nur 1 Jahr nachzahlen)
Ich hätte mir gedacht dass es jedes Jahr eine Abrechnung gibt um so etwas zu verhindern?
Wo erhaltet man hierzu eine verbindliche Aussage?
Vielen Dank im voraus!
Q