Genossenschaftswohnung Nachtr. Übertr. in das Eigentum
Verfasst: 21.10.2008, 21:35
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich habe ein Problem mit meiner geförderten Genossenschaftswohung. Gem. §15 WGG kann man eine solche Wohnung (unter gewissen Vorraussetzungen die ich erfülle) nach frühestens 10 Jahren nachträglich in das Eigentum übernehmen. Diese 10 Jahre waren heuer und ich habe deshalb auch einen Antrag an den zuständigen Bearbeiter der Genossenschaft gestellt.
Bei Gesprächen mit Nachbarn die in Häusern der selben Genos. wohnen habe ich jedoch erfahren, dass diese seit 2 Jahren ein Angebot habe sollten. Haben aber keines. Aber man zahlt jedes Monat weiter Miete welche natürlich nicht mit dem Kaufpreis gegengerechnet wird. Eigentlich hat die Genos. max 6 Monate dafür zeit. Danach kann man zu Gericht gehen. Das Gericht gibt der Genos. noch ein Monat zeit. Wenn sie dann immer noch kein Angebot gemacht haben setzt das Gericht den Preis fest. - so die Theorie
Wie funktioniert das in der Praxis? Habe die Gerichte überhaupt zeit sich um solche (mini) Anliegen zu kümmern? Welche Kosten kommen auf mich zu? Wir der Preis der Wohung teurer als durch die Genos.?
Wohin kann ich mich in einem solchen Fall wenden?
Vielen Dank für eure Hilfe oder Tipps.
mfg titus
Ich habe ein Problem mit meiner geförderten Genossenschaftswohung. Gem. §15 WGG kann man eine solche Wohnung (unter gewissen Vorraussetzungen die ich erfülle) nach frühestens 10 Jahren nachträglich in das Eigentum übernehmen. Diese 10 Jahre waren heuer und ich habe deshalb auch einen Antrag an den zuständigen Bearbeiter der Genossenschaft gestellt.
Bei Gesprächen mit Nachbarn die in Häusern der selben Genos. wohnen habe ich jedoch erfahren, dass diese seit 2 Jahren ein Angebot habe sollten. Haben aber keines. Aber man zahlt jedes Monat weiter Miete welche natürlich nicht mit dem Kaufpreis gegengerechnet wird. Eigentlich hat die Genos. max 6 Monate dafür zeit. Danach kann man zu Gericht gehen. Das Gericht gibt der Genos. noch ein Monat zeit. Wenn sie dann immer noch kein Angebot gemacht haben setzt das Gericht den Preis fest. - so die Theorie
Wie funktioniert das in der Praxis? Habe die Gerichte überhaupt zeit sich um solche (mini) Anliegen zu kümmern? Welche Kosten kommen auf mich zu? Wir der Preis der Wohung teurer als durch die Genos.?
Wohin kann ich mich in einem solchen Fall wenden?
Vielen Dank für eure Hilfe oder Tipps.
mfg titus