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Mäuseplage: wie viel Abzug von der Miete?
Verfasst: 21.07.2008, 18:29
von Herbert Jordan
Tja, einen Vorgeschmack gabs ja schon.
Nun ist es so weit, dass es nicht mehr zu ertragen ist. Innerhalb 24 Stunden 7! Mäuse, und das im 1. Stock. Die Bude ist so desolat, der Vermieter das Letzte.
Daher Nägel mit Köpfen: wie viel reduzieren wovon. Miete gesamt? Nur Hauptmietzins?
Gebt mir Tips!

Verfasst: 26.07.2008, 18:16
von iur
Hallo,
eine Mietminderung kannst du auf jedenfall vornehmen. Diese ist zulässig wenn der Istzustand nicht mit dem Sollzustand übereinstimmt. In deinem Fall gibt es aber verschiedene Gerichtsentscheidungen. Im folgenden habe ich ein paar aus Deutschland gefunden, die aber in Österreich ähnlich gehandhabt werden. Sie stellen natürlich nur eine Richtschnur dar.
Mäuse: Hat der Mieter Mäuse in der Wohnung und hinterlassen diese ihren Kot in Geschirr und Töpfen, dann ist eine Mietminderung von 10% angemessen (AG Bad Säckingen, Az. C 368/75, aus WM 1986, S. 113).
Ratten: Wenn im Haushof laufend Ratten anwesend sind, ist eine 10%-ige Mietkürzung gerechtfertigt (AG Aachen, Az. 5 C/00, aus WM 2000, S. 379)
Ich würde eine Mietminderung von 5-10 % vom Hauptmietzins vornehemen bis der Mangel behoben ist (keine Mäuse mehr da sind)
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen!
Grüße
Verfasst: 26.07.2008, 19:54
von Herbert Jordan
Erstmal Danke,
habs der Hausverwaltung vorerst angedroht. Wenn sich nichts ändert, gibts weniger Kohle.