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Vandalismusschäden auf Mieter abwälzbar?

Verfasst: 22.05.2008, 14:54
von Tschuri Cazzino
In meiner Hausordnung steht Folgendes:

Für Beschädigungen außerhalb der Wohnung haften alle Mieter zur ungeteilten Hand, wenn die Schuldtragenden nicht ermittelt werden können.

Ist das rechtens, dass der Eigentümer Schäden einfach auf die Mieter abwälzt, wenn es keinen Schuldtragenden gibt, oder der nicht dingfest zu machen ist?

Tschur

Verfasst: 26.05.2008, 18:01
von Hausherr2
Hallo T ! Wenn du nicht in einen 1-und 2 Familienhaus wohnst ist Van dalismus nicht vom Mieter zu tragen sondern vom Eigentümer anders ist es bei Herrenlosen Gut - Entsorgung müssen alle Mieter zahlen.mfg Hausherr

Verfasst: 07.07.2008, 18:07
von Tschuri Cazzino
Hallo Hausherr!
Nein es handelt sich um kein Ein- oder Zweifamilienhaus sondern um einen großen Genossenschaftsgebäudekomplex. Deinen Aussagen zufolge wäre dieser Passus in der Hausordnung klar rechtswidrig.
Kannst du mir vielleicht sagen, welche §§ diese Materie regeln?
Gruß
Tschuri

Re: Vandalismusschäden auf Mieter abwälzbar?

Verfasst: 09.07.2008, 16:51
von Gene
Tschuri Cazzino hat geschrieben:In meiner Hausordnung steht Folgendes:

Für Beschädigungen außerhalb der Wohnung haften alle Mieter zur ungeteilten Hand, wenn die Schuldtragenden nicht ermittelt werden können.
Das würde auch bedeuten, dass die Mieter solidarisch haften. Ist bei einem oder mehrern Mieter kein Geld zu holen, so müssen die restlichen Mieter deren Anteil übernehmen.
Ob das im Streitfalle hält, wage ich zu bezweifeln.

Gene

Verfasst: 10.07.2008, 14:10
von Hausherr2
Hallo T! Das MRG definiert genau jene Kosten, die als Betriebskosten für das Haus gelten dürfen. Kosten, die keine Betriebskósten im Sinne des MRG sind,sind vom Vermieter zu tragen . §§7, 21,MRG mfg Hausherr