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neue Fenster

Verfasst: 24.04.2008, 11:47
von bettyna
Hallo,

ich wohne in einer Altbauwohnung in Wien, in der die Fenster nicht mehr schliessen und undicht sind. Der Vermieter hat sich nun endlich dazu bereiterklärt, die Fenster zu erneuern. Allerdings will der Vermieter keine neuen Holzkastenfenster einbauen, wie ich es gerne hätte, sondern Kunststofffenster. Damit wäre ich auch einverstanden, aber nun will er auch, dass ich die Hälfte der Kosten für die Fenster übernehmen soll (ca. EUR 5000,-).

Ist dies rechtens? Nach meinem Rechtsverständnis fällt die Erneuerung schadhafter Fenster in die Erhaltungspflichten des Vermieters.

Meine Sorge ist, dass der Vermieter sich eventuell weigert, die Fenster überhaupt auszutauschen bzw. dass er die Miete dann erhöhen wird. Die Wohnung war bei Bezug renovierungsbedürftig und wurde von mir renoviert, was mit sehr hohen Kosten verbunden war. Die Miete ist aber deshalb sehr gering.

Ich wäre über eine rasche Antwort sehr dankbar.

Herzliche Grüße,
Bettina

Verfasst: 25.04.2008, 13:38
von Hausherr2
Hallo Bettyna! Der Austausch der Fenster ist Hausherrenssache . Eine Erhöhung der Miete ist lt. MRG nicht erlaubt. Sollte der Vermieter ein Erhöhungsbegehren nach § 18 MRG anstreben, so kann er die MIete für 10 Jahre auf max. 2,91 € pro m 2 anheben. mfg Hausherr