Kosten von Schäden nach Einbruch
Verfasst: 07.04.2008, 15:56
Hallo zusammen
Angenommen es wären durch einen Einbruch in meine Mietwohnung Fenster beschädigt (Fenster ist noch intakt, allerdingt mit Glasrissen) und die Wohnungstüre komplett zerstört worden. Welche Kosten hätte der Vermieter, welcher der Mieter zu tragen?
Ich bin der Meinung die Kosten der der zerstörten Türe muss der Vermieter übernehmen, da ernster Schaden.
Beim Fenster bin ich mir allerdings nicht sicher, da diese nur Risse hätte.
Und nochwas aus Interesse: wenn die Wohnung dem Vollanwendungsbereich des MRG unterliegt und damit § 3 MRG zur Erhaltung zur Anwendung kommt, findet dann § 1096 trotzdem noch beachtung oder wird dieser komplett durch § 3 MRG ersetzt?
Würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen kann
Grüsse
Angenommen es wären durch einen Einbruch in meine Mietwohnung Fenster beschädigt (Fenster ist noch intakt, allerdingt mit Glasrissen) und die Wohnungstüre komplett zerstört worden. Welche Kosten hätte der Vermieter, welcher der Mieter zu tragen?
Ich bin der Meinung die Kosten der der zerstörten Türe muss der Vermieter übernehmen, da ernster Schaden.
Beim Fenster bin ich mir allerdings nicht sicher, da diese nur Risse hätte.
Und nochwas aus Interesse: wenn die Wohnung dem Vollanwendungsbereich des MRG unterliegt und damit § 3 MRG zur Erhaltung zur Anwendung kommt, findet dann § 1096 trotzdem noch beachtung oder wird dieser komplett durch § 3 MRG ersetzt?
Würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen kann

Grüsse