Erdung an Wasserleitung- Paragraph 3 MRG?
Verfasst: 02.04.2008, 14:09
Guten Tag!
Folgende, frei erfundene, Situation: an einem Standort hängt die Erdung an einem Wasserrohr. Laut Aussage eines Elektrikers ist dies unzulässig und es muss stattdessen eine Steigleitung verlegt werden.
Nun meine Frage: fällt das unter §3 des MRG, Erhaltung, und müssen daher die Kosten für die Installation von der HV übernommen werden?
Folgende, frei erfundene, Situation: an einem Standort hängt die Erdung an einem Wasserrohr. Laut Aussage eines Elektrikers ist dies unzulässig und es muss stattdessen eine Steigleitung verlegt werden.
Nun meine Frage: fällt das unter §3 des MRG, Erhaltung, und müssen daher die Kosten für die Installation von der HV übernommen werden?