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Erdung an Wasserleitung- Paragraph 3 MRG?

Verfasst: 02.04.2008, 14:09
von wodie
Guten Tag!
Folgende, frei erfundene, Situation: an einem Standort hängt die Erdung an einem Wasserrohr. Laut Aussage eines Elektrikers ist dies unzulässig und es muss stattdessen eine Steigleitung verlegt werden.

Nun meine Frage: fällt das unter §3 des MRG, Erhaltung, und müssen daher die Kosten für die Installation von der HV übernommen werden?

Erdung

Verfasst: 12.04.2008, 23:57
von patriotin
Wenn die Erdung an der Wasserleitung hängt, dann muss die Hausverwaltung - im Auftrag des Eigentümers - die Reparatur einleiten. Die Kosten sind aus der Instandhaltungsrücklage, die jede HV aus den Mieten anlegen müsste, zu bezahlen.

Lg!

Verfasst: 05.08.2008, 13:04
von wodie
Besten danke, patriotin!
Die Arbeiten wurden durchgeführt. Zum glück war unser Haustechniker mal im Keller um das auch zu sehen - von dem Verwalter kam kein Wort, dass die Sache erledigt ist.