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geht ein befristeter Mietvertrag automatisch......

Verfasst: 07.03.2008, 23:35
von speedy46
Hallo !
Es ist ein Mietvertrag mit drei Jahresfrist vorhanden. Wenn sich keine der beiden Parteien zu den gegebenen Fristen um eine Verlängerung oder Kündigung kümmert, geht der Vertrag dann automatisch in einen unbefristeten Vertrag über???.
Habe da sowas gehört,
MfG. Speedy46

Verfasst: 11.03.2008, 15:29
von Hausherr2
Bis zur letzten Novelle war das so.Ab 2007 wird ein Vertrag noch einmal auf 3 Jahre verlängert wird dies auch übersehen dann gilt der Vertrag als unbefristet.Zeitpunkt für die Rechtslage ist Beginn des Erstvertrages
m.f.G. Hausherr

Verfasst: 21.04.2008, 17:48
von Hausherr2

Verfasst: 25.04.2008, 13:54
von Hausherr2
Hallo! Bei meinen letzten Schreiben ist etwas schief gegangen. Probiere es heute noch einmal. Meine Kenntnis kommt aus den Übergangsregeln für frühere Befristungen. § 49a Eine vor dem 1. März 1994 geschlossene und nach den damaligen Bestimmungen rechtswirksame Vereinbarungüber die Befristung eines Mietvertrages behält ihre Rechtwirksamkeit. Eine nach den damaligen Bestimmungen rechtsunwirksame Befristung bleibt rechtsunwirksam. BfJ Mietrechtsgesetz Heute 9. Auflage Stand Dez.2006 PS.: Sitze in der Beratung des Haus-u. Grundbesitzerverbandes mfg Hausherr