Ich habe vor 25 Jahren in meiner Mietwohnung die Fenster ( PVC ) erneuet
Bei einer jetzigen Rep. der Fenster müßte doch die Hausverwaltung aufkommen oder nicht.
Fenster Reparatur
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- Registriert: 20.02.2008, 22:13
Hi!
Die Hausverwaltung ist nur der Verwalter, deswegen heisst ja auch Hausverwalter sie vertreten die Interessen des Hauseigentümers und die der Mieter. Grundlegend ist der Hauseigentümer ( einer oder mehrere)
diese müssen dieser zustimmen. Also auf gut Deutsch wenns dem Hauseigentümer nicht passt weil er dadurch zB die Befürchtung hat dass, das Gesamtbild des Gebäude damit beeinträchtigt wäre kann er es verweigern.
Die Kosten jedoch KANN der Hauseigentümer übernehmen zB im Zuge einer Komplettsanierung des Gebäudes in dem Falle nur die Fenster. Das ist ein langwiriges Prozedere, da meistens mehrere Hauseigentümer an einem Gebäude beteiligt sind und sich da eigentlich nie einig werden (Geldgier) weiters muss man auch beachten wieviel im Rücklagenfond vorhanden ist um solche Kosten zu decken.
Die Hausverwaltung ist nur der Verwalter, deswegen heisst ja auch Hausverwalter sie vertreten die Interessen des Hauseigentümers und die der Mieter. Grundlegend ist der Hauseigentümer ( einer oder mehrere)
diese müssen dieser zustimmen. Also auf gut Deutsch wenns dem Hauseigentümer nicht passt weil er dadurch zB die Befürchtung hat dass, das Gesamtbild des Gebäude damit beeinträchtigt wäre kann er es verweigern.
Die Kosten jedoch KANN der Hauseigentümer übernehmen zB im Zuge einer Komplettsanierung des Gebäudes in dem Falle nur die Fenster. Das ist ein langwiriges Prozedere, da meistens mehrere Hauseigentümer an einem Gebäude beteiligt sind und sich da eigentlich nie einig werden (Geldgier) weiters muss man auch beachten wieviel im Rücklagenfond vorhanden ist um solche Kosten zu decken.
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