Whg dem Verkäufer vermieten / Benutzungsklausel möglich?
Verfasst: 05.01.2008, 01:31
Hallo,
ich habe während des Jahreswechsels eine recht krude Idee geboren: gerne würde ich nämlich meinem Nachbarn die Wohnung abkaufen (sofern möglich), um die eigene zwecks bevorstehender Familiengründung zu erweitern.
Nun benötige ich die Nachbarwohnung allerdings erst in 3-4 Jahren, da ich bis dahin ins Ausland gehe. Meine Idee war nun, dem Nachbarn anzubieten, dass ich die Whg kaufe, er sie aber weiterhin mieten kann (z.B. könnten wir vereinbaren "mindestens 3 Jahre"), allerdings mit einer Klausel, dass sich aus diesem Vertrag kein "Dauermietrecht" ableiten könne.
Nun meine Frage: ist sowas überhaupt möglich bzw. hätte ich im "Ernstfall" (z.B. wenn ich sie in 5 J. benötige) aufgrund eines solchen Vertragsbestandteiles tatsächlich das Recht, die Wohnung zu übernehmen und den ehemaligen Besitzer und nunmehrigen Mieter "hinauszubugsieren", wenn ich Eigenbedarf habe?
Danke,
Rolf
ich habe während des Jahreswechsels eine recht krude Idee geboren: gerne würde ich nämlich meinem Nachbarn die Wohnung abkaufen (sofern möglich), um die eigene zwecks bevorstehender Familiengründung zu erweitern.
Nun benötige ich die Nachbarwohnung allerdings erst in 3-4 Jahren, da ich bis dahin ins Ausland gehe. Meine Idee war nun, dem Nachbarn anzubieten, dass ich die Whg kaufe, er sie aber weiterhin mieten kann (z.B. könnten wir vereinbaren "mindestens 3 Jahre"), allerdings mit einer Klausel, dass sich aus diesem Vertrag kein "Dauermietrecht" ableiten könne.
Nun meine Frage: ist sowas überhaupt möglich bzw. hätte ich im "Ernstfall" (z.B. wenn ich sie in 5 J. benötige) aufgrund eines solchen Vertragsbestandteiles tatsächlich das Recht, die Wohnung zu übernehmen und den ehemaligen Besitzer und nunmehrigen Mieter "hinauszubugsieren", wenn ich Eigenbedarf habe?
Danke,
Rolf