Hallo an alle!
Folgende Situtation: Meine Freundin und ich wohnen in einer Wiener Wohnung (1030 Wien) in einem Haus, das der Pensionsversicherungsanstalt gehört. Die Miete läuft offizell jedoch nach wie vor auf meinen Vater, da der als ehemaliger Mitarbeiter (nun in Pension) und dank eines Uralt-Mietvertrags (1975 od 76) natürlich einen sehr geringen Mietzins zahlen muss. Bislang hatte er auch noch offizell hier seinen Hauptwohnsitz. Nun möchte er diesen in eine andere Wohnung (1190 Wien) verlegen. Er ist der unumstößlichen Meinung, dass das auch Auswirkungen auf den Mietvertrag unserer Wohnung (1030) hat und er den Mietvertrag kündigen/umschreiben/oder wie auch immer muss und wir als "Hauptmieter" eingetragen werden müssen! Damit ginge natürlich eine Mieterhöhung einher, die wir uns nach Möglichkeit ersparen wollen! Wichtig ist vielleicht auch noch, dass ich, als Sohn, laut Mietvertrag ein "Nachzugsrecht" habe. Daraus ergeben sich folgende Fragen:
1) Ist es möglich, dass mein Vater den Hauptwohnsitz in den 19.Bez verlegt und in unserer Wohnung Nebenwohsitz anmeldet (2 Mietwohnsitze in Wien)?
2) Muss er diesen Wohnsitzwechsel der PVA bekannt geben?
3) Muss dadurch der Mietvertrag geändert werden, oder kann er auch am Nebenwohnsitz Hauptmieter bleiben?
4) Hat die PVA dadurch Möglichkeiten uns aus der Wohnung hinaus zu komplementieren?
Besten Dank schon mal
Daniel
Hauptmiete - Hauptwohnsitz - Nebenwohnsitz
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- Registriert: 02.01.2008, 10:49
Hallo Daniel! Dein Vater hat Recht. Dein günstiger Mietvertrag ist weg wenn dein Vater aus den Vertrag auscheidet. Eigentlich hätte ich deinen Vater bereits nach § 30 MRG wegen - kein dringendes Wohnbedürfnis besteht nur nach dem Tod des Vaters wenn du in gemeinsamen Haushalt bis dahin gelebt hast. Dein Vater wohnt ja bereits seit Längerm im 19. Bezirk.Bestenfalls kannst du mit einer Richtwertmiete rechnen.mfg Hausherr
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