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Kündigungsfrist bei fortwärender Verletzung der Privatsphäre

Verfasst: 26.10.2007, 12:18
von kakaporalph
Hilfe!
Vermieterin war mehrfach auch mit ihren Bekannten in meiner Abwesenheit ohne mein Wissen in meiner Wohnung und hat dabei :shock: z.B. Schränke geöffnet und Dekorationsgegenstände und Zimmerpflanzen umgestellt. Habe ihr ausdrücklich gesagt, dass ich das nicht möchte, aber es passiert weiter. Es gab weder Mängel zu beheben, noch waren irgendwelche Gefahren zu beseitigen.

Frage: muss ich die Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten?

Wäre für prompte, sachliche Antworten sehr dankbar,
Karo :?:

Verfasst: 26.10.2007, 13:38
von Hausherr2
Schlüssel von Vermieterin zurückfordern!Vermieter hat kein Recht von der vermieteten Wohnung einen Schlüssel zu besitzen;
Delikt stellt zwar eine Besitzstörung dar aber eine vorzeitige Lösung des mietvertrages ist dies eher nicht ausreichend.Vermieter wird argumentieren er habe Sorge um den Mietgegenstand gehabt die Begleitperson habe er als Zeugen mitgebracht etc...
mg. Hausherr