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Exekution wg. Mietrückstand und nach Räumung?

Verfasst: 23.10.2007, 11:56
von Doder Marina
Hallo,

bitte dringend um Hilfe. Welche rechtlichen Schritte sind mir möglich?

Ich habe zusammen mit meinem Ex-Mann einen unbefristeten Mietvertrag unterschrieben.
Im Jahr 2003 bin ich ausgezogen und habe mich Anfang 2004 in meiner neuen Wohnung behördlich gemeldet.
Mein Mann blieb nach der Scheidung im März 2004 in der Wohnung.
Im Scheidungsvertrag wurde festgehalten, dass er diese übernimmt.
Nun mein Problem: ich habe vor einigen Tagen eine Exekutionsverfügung vom BG bekommen mit offenstehenden € 15.000 aufgrund von Mietzinsrückstand (!!! 3 Jahre !!! - man stelle sich das mal vor) und wg. Räumung eben dieser.
Es ist anscheinend schon ein Versäumnisurteil gesprochen worden, jedoch habe ich keine Vorladung und keinerlei schriftliche Verständigungen über irgendein Problem betreffend Miete in der ehemaligen Wohnung erhalten.
Habe damals die Sachwalterin meiner Vermieterin (ist im Altersheim) angerufen und gesagt, dass ich ausziehe und mein Mann den Mietvertrag alleine übernimmt.
Lt. Telefonat mit ihrem Anwalt, kann sie sich aber an dies nicht erinnern und da ich im Mietvertrag noch immer drinnen stehe, kann ich jetzt einen Teil meines Gehaltes für die Miete meines Ex-Mannes und seiner jetzigen Frau aufwenden obwohl schon seit 2004 geschieden.

Hat jemand vielleicht einen heißen Tip für mich.

Danken im Voraus

Verfasst: 25.10.2007, 17:14
von Hausherr2
Hallo Martina, Du brauchst dringend einen Anwalt, gehe zur Arbeiterkammer - Jeder Arbeitnehmer kann dort gratis eine Rechtsberatung bekommen. Einzige Möglichkeit sehe ich in einem Formalfehler in der Zustellung der Räumungsklage. Wieso hat man dich jetzt gefunden - und bei Klagsführung nicht?mfg Hausherr

Verfasst: 29.10.2007, 11:40
von Doder Marina
Hallo Hausherr,

man hat mich erst jetzt gefunden, da Sie (Rechtsanwalt) der Annahme war, dass ich die ganze Zeit dort gewohnt habe und erst jetzt eine ZMR-Abfrage gestartet hat.
Habe mir eh gedacht, dass es ohne Anwalt nicht gehen wird werde deshalb morgen zur Rechtsberatung beim BG gehen und wenn da keine Wiederaufnahme des Verfahrens zu bewirken ist, dann habe ich einen Termin beim Anwalt am Abend.

Kann mir vielleicht jemand sagen wie meine Chancen stehen, vor allem da im Scheidungsvergleich angeführt wurde, dass EX-Mann die Wohnung schon alleine gemietet hat, dies aber wie schon oben beschrieben nie wirklich gemacht hat.

Martina