Exekution wg. Mietrückstand und nach Räumung?
Verfasst: 23.10.2007, 11:56
Hallo,
bitte dringend um Hilfe. Welche rechtlichen Schritte sind mir möglich?
Ich habe zusammen mit meinem Ex-Mann einen unbefristeten Mietvertrag unterschrieben.
Im Jahr 2003 bin ich ausgezogen und habe mich Anfang 2004 in meiner neuen Wohnung behördlich gemeldet.
Mein Mann blieb nach der Scheidung im März 2004 in der Wohnung.
Im Scheidungsvertrag wurde festgehalten, dass er diese übernimmt.
Nun mein Problem: ich habe vor einigen Tagen eine Exekutionsverfügung vom BG bekommen mit offenstehenden € 15.000 aufgrund von Mietzinsrückstand (!!! 3 Jahre !!! - man stelle sich das mal vor) und wg. Räumung eben dieser.
Es ist anscheinend schon ein Versäumnisurteil gesprochen worden, jedoch habe ich keine Vorladung und keinerlei schriftliche Verständigungen über irgendein Problem betreffend Miete in der ehemaligen Wohnung erhalten.
Habe damals die Sachwalterin meiner Vermieterin (ist im Altersheim) angerufen und gesagt, dass ich ausziehe und mein Mann den Mietvertrag alleine übernimmt.
Lt. Telefonat mit ihrem Anwalt, kann sie sich aber an dies nicht erinnern und da ich im Mietvertrag noch immer drinnen stehe, kann ich jetzt einen Teil meines Gehaltes für die Miete meines Ex-Mannes und seiner jetzigen Frau aufwenden obwohl schon seit 2004 geschieden.
Hat jemand vielleicht einen heißen Tip für mich.
Danken im Voraus
bitte dringend um Hilfe. Welche rechtlichen Schritte sind mir möglich?
Ich habe zusammen mit meinem Ex-Mann einen unbefristeten Mietvertrag unterschrieben.
Im Jahr 2003 bin ich ausgezogen und habe mich Anfang 2004 in meiner neuen Wohnung behördlich gemeldet.
Mein Mann blieb nach der Scheidung im März 2004 in der Wohnung.
Im Scheidungsvertrag wurde festgehalten, dass er diese übernimmt.
Nun mein Problem: ich habe vor einigen Tagen eine Exekutionsverfügung vom BG bekommen mit offenstehenden € 15.000 aufgrund von Mietzinsrückstand (!!! 3 Jahre !!! - man stelle sich das mal vor) und wg. Räumung eben dieser.
Es ist anscheinend schon ein Versäumnisurteil gesprochen worden, jedoch habe ich keine Vorladung und keinerlei schriftliche Verständigungen über irgendein Problem betreffend Miete in der ehemaligen Wohnung erhalten.
Habe damals die Sachwalterin meiner Vermieterin (ist im Altersheim) angerufen und gesagt, dass ich ausziehe und mein Mann den Mietvertrag alleine übernimmt.
Lt. Telefonat mit ihrem Anwalt, kann sie sich aber an dies nicht erinnern und da ich im Mietvertrag noch immer drinnen stehe, kann ich jetzt einen Teil meines Gehaltes für die Miete meines Ex-Mannes und seiner jetzigen Frau aufwenden obwohl schon seit 2004 geschieden.
Hat jemand vielleicht einen heißen Tip für mich.
Danken im Voraus