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Dürfen Grundsteuern dem Mieter verrechnet werden?

Verfasst: 18.10.2007, 18:39
von xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Ich (Vermieter) habe mit meinem zukünftigen Mieter eine Diskussion wegen der Betriebskosten. Was darf ich ihm alles verrechnen?
Folgende Punkte sind unklar:

Grundsteuer
Bankspesen
Zinsenaufwand
Kapitalertragssteuer
Verwaltungskosten

zusätzlich gibt es noch Wasser, Strom, Kanalgebühr, Müllabfuhr, Versicherungsprämie und Rauchfangkehrer - die sind mir allerdings klar, dass sie der zukünftige Mieter bezahlen muss.
Aber was ist mit den anderen Punkten?

Verfasst: 20.10.2007, 17:08
von Hausherr2
Hallo xxx , Als Betriebskosten können verrechnet werden § 21^MRG verrechnet . wenn das Mietobjekt dem MRG unterliegt( 1 u. 2 Famielienhäuser un d Dachgeschoßwohnungen sind ausgenommen.Verwaltungskosten dzt 2,91 € für 2006 pro m2 Nutzfläche, Grundsteuer, Kanalgebühr, Müllgeb.,Stieghauslicht allgem., Rauchfangkehrer, Schädlingsbekämpfung(Ratten Hausversicherungen( Feuer Leitungswasswerschaden,Glasbruch wenn keine Auslagen,Wasser Hausumsorgung § 23, Sturmschaden und Haftpflichtvers. Alles andere ist nicht verrechenbar.mfg Hausherrr

Verfasst: 20.10.2007, 21:40
von xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
okay, danke.
eine frage noch:
was ist eigentlich die Grundsteuer?

Verfasst: 22.10.2007, 09:48
von Hausherr2
Die Grundsteuer ist eine Gemeindeabgabe die sich aus dem Einheitswert eines Hauses mal einen Hebesatz errechnet. Jedes Haus steht auf einen Grund daher Grundsteuer. mfg Hausherr