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Überbelegung

Verfasst: 17.10.2007, 13:27
von Lunai
Hallo!

Ab wann ist eine Wohnung überbelegt und darf der Vermieter den Mieter wegen Überbelegung kündigen?

Hoffe, dass mir jemand bei diesem Thema weiterhelfen kann.

Lg

Verfasst: 17.10.2007, 17:40
von Hausherr2
Hallo L ! Eine Wohnung gilt als überbelegt wenn für jeden Mitbewohner weniger als 10 m 2 Nutzfläche zur Verfügung steht.mfg Hausherr

Verfasst: 17.10.2007, 18:53
von Lunai
Danke vielmals für deine Auskunft!

Hat der Vermieter auch das Recht die Mieter bei einer Überbelegung zu kündigen?

Verfasst: 25.10.2007, 17:21
von Hausherr2
Wie willst Du die Überbelegung nachweisen es werden nur Freunde und Besuche sich in der Wohnung befinden! Oder hast Du eine Pol. Meldung aller Leute- Vielleicht ein e Klage naxh § 30 MRG ( grob Nachteiliger Gebrauch der Wohnung) Ausgang Ungewiß- Vielleicht Wink an die Fremdenpolizei? mfg Hausherr