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Frage zu Mietvertrag bei Tod des Vermieters

Verfasst: 15.10.2007, 18:45
von Joerg Winter
Hallo!

Ich habe folgenden Fall: Ein Verwandter hat einen Teil seines Hauses
an jemanden vermietet. Der Mietvertrag geht von 2005 bis 2010. Jetzt
ist der Vermieter gestorben und es geht ums Erben. Muß der Erbe den
Mieter weiter behalten? Der Erbe will das Haus nämlich verkaufen. Muß
der Käufer dem Mieter quasi mitübernehmen, oder gibt es eine
Möglichkeit, wie man den Mieter (ist leider ein Negerant, bezieht Notstandshilfe) hinausbringt?

Ich bitte um Rat!

Grüße

Jörg

Verfasst: 17.10.2007, 17:45
von Hausherr2
Hallo Jörg, Für Mietverträge die in ein un d Zweifamilienhäusern nach dem1.1. 2001 abgeschlossen wurden ,kann der neue Eigentümer des Hauses den Mietvertrag kündigen - es sei denn der
ieter hat sich sein Mietrecht ins Grundbuch eintragen lassen. Kauf bricht Miete!mfg Hausherr