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Kündigungsfrist Mietwohnung

Verfasst: 07.10.2007, 18:23
von noffi78
hallo zusammen!

ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

folgendes: möchte meine mietwohnung kündigen, habe sie von einer privatperson gemietet. nun ist es der fall, dass in meinem mietvertrag keine kündigungsfrist angegeben ist. nur der hinweis, dass auflösungsgründe gem. § 1118 AGBG unbeschadet aufrecht bleiben, aber da steht wiederum nix drin über fristen. gut so.
habe mich schlau gemacht, mein chef is steuerberater und wirtschaftsprüfer und der hat mir aus der ZPO den § 560 Abs.1 Z 2 gegeben und gemeint, ich könne monatlich kündigen, und müsste nur eine frist von 1 monat (bei wohnungen und wohnräumen, wenn der zins monatlich oder in kürzeren abständen zu bezahlen ist, ansonsten 3 monate) einhalten. stimmt das? ich bin bereits über 1 jahr in der wohnung, was heisst, ich habe mal das jahr bindefrist überschritten. den vertrag hatten wir mal für 5 jahre gemacht, damit wir keine verlängerung brauchen und vergebührung bezahlen müssen. ja. ich hoffe, das war nicht allzu verwirrend und irgendwann kann dazu mehr sagen. wäre sehr dankbar dafür!

lg, s.d.

Verfasst: 09.10.2007, 16:22
von Hausherr2
wenn du nicht in einen ein- oder zweifamilienhaus wohnst, ist dein auf 5 jahre befristeter mietvertrag automatisch nach 1 jahr und 3 monaten zu kündigen,ansonsten mußt du alle 5 jahre bleiben da für dich das mietrecht nicht gilt.mfg roth

Verfasst: 09.10.2007, 16:44
von noffi78
danke für deinen beitrag, aber dass ich nach 1 jahr kündigen kann und 3 monate frist habe, hätte ich so auch gewusst. darf aber jedes monatsende kündigen und muss keine 5 jahre in der wohnung bleiben. so ists ja nicht. ich will nur wissen, inwiefern der § 560 ZPO greift, ob das MRG das vorrangig ist oder ich doch eine chance habe mit dem 1 monat durchzukommen.

Verfasst: 09.10.2007, 17:23
von Hausherr2
wenn du in einen ein und zweifamielenhaus wohnst greift das mietrecht überhaupt nicht, was inder ZPO steht weiß ich nicht.für dich gilt das ABGB sonst nichts. mfg r.