Kündigung
Verfasst: 13.06.2007, 07:53
Hallo!
Ich habe am 30.05.2007 die Wohnung in der ich bis jetzt wohne gekündigt und bin leider an die 3 monatige Kündigungsfrist gebunden. Da ich bereits bis Mitte Juli in die neue Wohnung übersiedelt sein werde, hab ich natürlich nur mehr geringes Interesse an der alten Wohnung.
Diesbezüglich interessieren mich einige Punkte:
Ich hab 2001 die Wohnung in einem ausgemalten Zustand übernommen, dadurch steht jetzt die Klausel in meinem Mietvertrag dass ich diese ausgemalt (Farbe weiss) wieder zurückzugeben habe - ist das richtig oder ist die diese Klausel rechtswidrig? Prinzipiell würden wir die Wohnung ausmalen, das ist weniger ein Thema, es interessiert mich aber ob ich das eigentlich machen muss und ob er mir die Kosten dafür von der Kaution abziehen darf?
Gestern war der Immobilenmakler bei uns in der Wohnung und hat Fotos gemacht, dann hat er ziemlich gejammert, dass ja Sommer ist und die Wohnungen im Sommer so schlecht zu vermieten sind und er nicht weiss ob er ab August einen Nachmieter finden wird. Dass ich in diesem Fall die Wohnung bis Ende August bezahlen muss freut mich herzlich wenig, werde ich aber machen müssen. Ich ärgere mich nur über den Makler weil er nicht den Eindruck macht als würde er aktiv jemanden suchen - er hat ja schließlich einen Deppen der die Wohnung bis zum bitteren Ende bezahlen muss. Darum meine Frage: Wenn er es bis Ende Juli nicht zusammen gebracht hat einen Nachmieter ab August zu finden, will ich auch nicht mehr kooperativ sein und ihn im August für keine Besichtigungen mehr in die Wohnung lassen - Bin ich dazu gezwungen dass er sich die Wohnung ansehen kann, was kann ich machen wenn er den Schlüssel der Vemieterin verwendet und trotzdem in die Wohnung geht für Besichtigungen?
Bitte um kurze Info... hoffe zwar es kommt nicht soweit, aber ich hab mich gestern ziemlich über diesen Makler geärgert, wodurch ich mich vorab rechtlich informieren will.
Vielen Dank schon Mal!
Ich habe am 30.05.2007 die Wohnung in der ich bis jetzt wohne gekündigt und bin leider an die 3 monatige Kündigungsfrist gebunden. Da ich bereits bis Mitte Juli in die neue Wohnung übersiedelt sein werde, hab ich natürlich nur mehr geringes Interesse an der alten Wohnung.
Diesbezüglich interessieren mich einige Punkte:
Ich hab 2001 die Wohnung in einem ausgemalten Zustand übernommen, dadurch steht jetzt die Klausel in meinem Mietvertrag dass ich diese ausgemalt (Farbe weiss) wieder zurückzugeben habe - ist das richtig oder ist die diese Klausel rechtswidrig? Prinzipiell würden wir die Wohnung ausmalen, das ist weniger ein Thema, es interessiert mich aber ob ich das eigentlich machen muss und ob er mir die Kosten dafür von der Kaution abziehen darf?
Gestern war der Immobilenmakler bei uns in der Wohnung und hat Fotos gemacht, dann hat er ziemlich gejammert, dass ja Sommer ist und die Wohnungen im Sommer so schlecht zu vermieten sind und er nicht weiss ob er ab August einen Nachmieter finden wird. Dass ich in diesem Fall die Wohnung bis Ende August bezahlen muss freut mich herzlich wenig, werde ich aber machen müssen. Ich ärgere mich nur über den Makler weil er nicht den Eindruck macht als würde er aktiv jemanden suchen - er hat ja schließlich einen Deppen der die Wohnung bis zum bitteren Ende bezahlen muss. Darum meine Frage: Wenn er es bis Ende Juli nicht zusammen gebracht hat einen Nachmieter ab August zu finden, will ich auch nicht mehr kooperativ sein und ihn im August für keine Besichtigungen mehr in die Wohnung lassen - Bin ich dazu gezwungen dass er sich die Wohnung ansehen kann, was kann ich machen wenn er den Schlüssel der Vemieterin verwendet und trotzdem in die Wohnung geht für Besichtigungen?
Bitte um kurze Info... hoffe zwar es kommt nicht soweit, aber ich hab mich gestern ziemlich über diesen Makler geärgert, wodurch ich mich vorab rechtlich informieren will.
Vielen Dank schon Mal!