Hallo,
kann ein Vermieter einem Mieter (unbefristete Hauptmiete) den Tausch der defekten und veralteten Heizungstherme verwehren, bzw. die Kostenübernahme ablehnen wenn der Mieter die Rechnungen über die jährlichen Wartungen des Gerätes nicht vorweisen kann weil er sie nicht mehr hat ?
Danke im Voraus für kompetente Antworten.
Gene
Thermentausch
Re: Thermentausch
Gene hat geschrieben:Hallo,
kann ein Vermieter einem Mieter (unbefristete Hauptmiete) den Tausch der defekten und veralteten Heizungstherme verwehren, bzw. die Kostenübernahme ablehnen wenn der Mieter die Rechnungen über die jährlichen Wartungen des Gerätes nicht vorweisen kann weil er sie nicht mehr hat ?
dass ein mieter die rechnungen "nicht mehr hat", soll ja öfter mal vorkommen. aber dann wird es doch kein problem sein, dem vermieter den namen der wartungsfirma zu nennen, die die jährliche wartung dann auch bestätigen kann.
falls dir der name der wartungsfirma auch entfallen sein sollte, sieht es schlecht für dich aus. dann könnte der vermieter doch glatt auf die idee kommen, die therme sei nie gewartet worden.....
Danke im Voraus für kompetente Antworten.
bitte sehr.
tahonie
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 32 Gäste