BITTE SEHR DRINGEND! RAUSSCHNISS (FREUNDIN)

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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hari
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BITTE SEHR DRINGEND! RAUSSCHNISS (FREUNDIN)

Beitrag von hari » 31.05.2007, 22:02

hallo!

also es ist sehr sehr dringend bei mir.

meine freundin will mich aus der wohnung rausschneissen.

die wohnung habe ich durch einen freund besorg, es ist eine mietwohung.
da ich aber keine zeit aufgrund meiner arbeit hatte, habe ich meine freundin um den mietvertrag zu unterschreiben geschickt.

das heißt, sie ist hauptmieterin und ich bin zwar auch dort gemeldet,
musste nur die meldebestätigung unterschreiben.

seit zirka 8 monaten wohnen wir nun dort zusammen,
ich habe von meinem konto jede miete jede stromrechnung einfach
alles was mit der wohnung zu tun hat bezahlt (einschließlcih eben die wohung zu besorgen).

sogut wie alles was in der wohnung ist gehört mir (fernseher, sofa, computer einfach alle geräte und sonst auf fast alles).

nun ist trifft sie sich gerade wieder mit ihrem ex, und sagt zu mir das ich bis morgen ausgezogen sein soll, sonst ruft sie die polizei und lässt mich abholen.

kann sie das so einfach?
wie kann ich mir wehren?


bitte helft mir schnell, weiß echt nicht was ich nun machen soll,
zudem ich im moment auch kein geld für eine eigene wohnung habe.

wir haben sich einen garten gemietet und dort jede menge geld investiert.

der garten ist mir auch egal, aber ich kann aus der wohnung nicht so einfach raus!

habe ich irgendwelche möglichkeiten?



MEMIL
Beiträge: 1117
Registriert: 16.04.2007, 16:57

Beitrag von MEMIL » 01.06.2007, 06:44

So einfache müssen Sie nicht aus der Wohnung raus. Aber irgendwann sicher. Mieterin ist Ihre Freundin, Wenn sie das Mietverhältnis in Ihrem Namen mit Vorlage einer Vollmacht abgeschlossen hätte, wären Sie der Mieter. Das ist (anscheinend) nicht der Fall und die Tatsache, dass die Miete aus Ihrem Konto bezahlt wird, ändert nichts daran. Sie werden in der Folge finanzielle Ansprüche gegen sie stellen dürfen und die Kündigung ist bei weit nicht so einfach wie sie sich vorstellt, aber Sie können sich innerlich langsam von der Wohnung verabschieden und entweder eine gütliche Einigung anstreben oder beim Gericht Ihre Ansprüche stellen. Die Stellung als Mieter haben Sie bestimmt nicht.
mfg, memil

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