Mietrecht, Reparatur Waschmaschine
Verfasst: 31.05.2007, 11:35
Nach einigem Suchen, und nichts gefunden - hier ein neues Thema:
Bin Hauptmieterin einer Wohnung seit ca. 2 Jahren - bin in eine neu renovierte Wohnung mit allen Geräten (nagelneue Geräte) eingezogen.
Nun ist meine Waschmaschine defekt - wäscht nicht mehr richtig oder irgendwas mit der Elektronik (was weiß ich als Frau schon ..pf) - muss die Reparatur nun der Vermieter oder ich als Mieter zahlen? Im Mietvertrag ist nichts für die Waschmaschinge geregelt, da steht lediglich, dass sie mitvermietet wird (es steht nur, dass ich die Gastherme warten muss, was doch gegen das neue Mietrecht ist, oder) ... jedenfalls, wer bezahlt nun??
Das ist das einzige was im Mietvertrag steht:
"Mitvermietet ist die Küchenausstattung, bestehend aus ..., sowie Ausstattung des Bades, bestehend aus einem Waschbecken, einer Badewanne und einer Waschmaschine."
Weiter steht weiter hinten:
"... Die Hauptmieter haben das Mietobjekt und seine Einrichtung, wie im besonderen die Lichtleitungs-, Gasleitungs- und Wasserleitungs- und sanitären Anlagen, sowie die Gastherme zu warten und so instand zu halten, dass dem Vermieter und den anderen Mietern des Hauses kein Nachteil erwächst."
Danke für Antworten ....
Bin Hauptmieterin einer Wohnung seit ca. 2 Jahren - bin in eine neu renovierte Wohnung mit allen Geräten (nagelneue Geräte) eingezogen.
Nun ist meine Waschmaschine defekt - wäscht nicht mehr richtig oder irgendwas mit der Elektronik (was weiß ich als Frau schon ..pf) - muss die Reparatur nun der Vermieter oder ich als Mieter zahlen? Im Mietvertrag ist nichts für die Waschmaschinge geregelt, da steht lediglich, dass sie mitvermietet wird (es steht nur, dass ich die Gastherme warten muss, was doch gegen das neue Mietrecht ist, oder) ... jedenfalls, wer bezahlt nun??
Das ist das einzige was im Mietvertrag steht:
"Mitvermietet ist die Küchenausstattung, bestehend aus ..., sowie Ausstattung des Bades, bestehend aus einem Waschbecken, einer Badewanne und einer Waschmaschine."
Weiter steht weiter hinten:
"... Die Hauptmieter haben das Mietobjekt und seine Einrichtung, wie im besonderen die Lichtleitungs-, Gasleitungs- und Wasserleitungs- und sanitären Anlagen, sowie die Gastherme zu warten und so instand zu halten, dass dem Vermieter und den anderen Mietern des Hauses kein Nachteil erwächst."
Danke für Antworten ....